Erlangen der Laufbahnbefähigung
Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung 1. durch den erfolgreichen Abschluss a) eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder b) eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder 2. durch Anerkennung, wenn sie anstelle eines in Nummer 1 genannten Vorbereitungsdienstes oder Aufstiegsverfahrens Folgendes erworben haben: a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder b) die für die entsprechende Laufbahn erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung.
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- Verwaltungsverfahren & BehördenVersorgungsabschlag: was ein früherer Ruhestand dauerhaft kostet (§ 14 BeamtVG)3,6 % Abschlag für jedes Jahr, das Sie früher gehen — gedeckelt bei 10,8 % oder 14,4 %, je nachdem, wie der Ruhestand beginnt. Der Rechner zeigt beide Ruhegehälter, die monatliche Differenz und den Rechenweg mit Fundstelle.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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