Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 48 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung

Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. Die §§ 28 bis 31 bleiben unberührt.

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Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 28 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung


(1) Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. (2) Die Beamtinnen und Beamten haben sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt, wenn sie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wechselnde Anforderungen ihrer Laufbahn erfüllen könne

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43 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 10. Aug. 2018 - W 1 E 18.937

bei uns veröffentlicht am 10.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 10.810,62 EUR festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 6 ZB 15.2029

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Mai 2015 - M 21 K 13.2402 - wird zugelassen, soweit die Klage auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Bundesamts für das Personalmanagement

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2017 - M 21 K 15.5325

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor I.Die Klage wird abgewiesen. II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine dienstliche Beurt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2016 - 6 CE 15.2721

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. November 2015 - B 5 E 15.483 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2017 - 6 B 17.1026

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2016 – M 21 K 15.174 – wird abgeändert. II. Die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 8. Juli 2014 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2004 bis zum

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2016 - 6 CE 15.2582

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. November 2015 - RO 1 E 15.1016 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu t

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Apr. 2014 - 5 K 13.149

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die dienstliche Beurteilung des Klägers für den Beurteilungszeitraum 2011 und der Widerspruchsbescheid vom 28. Januar 2013 der Deutschen Post AG ... werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger für den Beurteilungs

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Dez. 2015 - AN 11 K 13.1356

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu volls

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 18. Nov. 2015 - B 5 E 15.483

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 23. Nov. 2015 - B 5 E 15.477

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, zumindest eine der ihr zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A13_vz im Bereich „Beteiligung intern_TSI“ solange freizuhalten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2015 - 6 CE 15.2288

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. September 2015 - AN 11 E 15.1047 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2015 - 6 CE 15.2289

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. September 2015 - AN 11 E 15.1108 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2015 - 6 CE 15.2260

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 25. September 2015 - AN 11 E 15.1063 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu t

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Sept. 2015 - RN 1 E 15.1032

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Okt. 2015 - M 21 E 15.2817

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juli 2015 - M 21 K 14.3868

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 14.3868 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1310 Hauptpunkte: dienstliche Beurteilung; Beurteilungsspielraum; In-Ken

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 25. Sept. 2015 - AN 11 E 15.01063

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Beteiligten streiten im gegenständlichen Ve

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 21 K 15.174

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … geborene Kläger steht al

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. Dez. 2018 - 1 A 206/17

bei uns veröffentlicht am 17.12.2018

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Antrag hat keinen Er

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 9 B 44/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Gründe I 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. November 2011 in

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 9 B 43/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Gründe I 1 Der klagende Umweltverband wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 21. Feb. 2018 - 12 B 44/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Soweit der Antragsteller seinen Antrag hinsichtlich einer möglichen Beförderung in ein Statusamt der Besoldungsgruppe A12 zurückgenommen hat und soweit die Beteiligten den Rechtsstreit hinsichtlich der Beigeladenen zu 1) bis 5) für erledigt

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 23. Nov. 2017 - 12 B 17/17

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, die Beförderungsplanstellen nach A9 mit Zulage (Platz 1 bis 4 der Beförderungsliste) mit den Beigeladenen oder anderweitig zu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2016 - 2 VR 1/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Gründe I 1 Der Antragsteller ist Regierungsamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 BBesO) im Dienst der

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Okt. 2016 - 15 K 6796/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. Oktober 2013 verurteilt, die dienstliche Regelbeurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 10. Januar 2011 bis zum 01. April 2012 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauff

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Aug. 2016 - 15 K 2423/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 13. April 2015 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers für den Beurteilungszeitraum vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Januar 2014 aufzuheben und den Kläger unter Beacht

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 10. Aug. 2016 - 10 L 750/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die für die Beigeladenen vorgesehenen Beförderungsstellen nach A 13_vz aus der Beförderungsliste „Beteiligung intern_TSI“ mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2016 - 2 K 1427/16 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Di

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 17. Juni 2016 - 4 S 585/16

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. März 2016 - 5 K 1546/15 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wir

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. März 2016 - 2 A 4/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine beim Bundesnachrichtendienst (BND) beschäftigte Oberregierungsrätin, wendet sich gegen die von Amts wegen erfolgte Aufhebung einer ihr be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. März 2016 - 1 WDS-VR 9/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tatbestand 1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz betrifft einen Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 9 mZ bewerteten Dienstpostens ... (Di

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Feb. 2016 - 1 WDS-VR 10/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Tatbestand 1 Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes betrifft einen Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 A 6/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger beanstandet die Auswahlentscheidung der Beklagten für die ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Okt. 2015 - 1 B 813/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die an den Beigeladenen erfolgte Übertragung des Dienstpostens […] nach Zustellung dieses Gerichtsbeschlusses unverzüg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Okt. 2015 - 1 WDS-VR 7/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens des

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.500,25 Eu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - 2 A 10/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung ihrer Regelbeurteilung und die erneute Beurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Okt. 2014 - 1 B 856/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Aug. 2014 - 1 K 1548/14

bei uns veröffentlicht am 08.08.2014

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, die Stelle des Leiters/der Leiterin des Fachbereichs Baurecht und Denkmalschutz (Fb 63) mit der Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragst

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Juli 2014 - 1 M 58/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Gründe 1 1. Die zulässige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 26. Mai 2014, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sache

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 05. Sept. 2013 - 1 B 343/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2013

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Mai 2013 – 2 L 348/13 – wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen fallen der Antragsgeg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Gründe I. 1 Die Antragstellerin ist Regierungsdirektorin (Besoldungsgruppe A 15) im Die

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Nov. 2012 - 2 VR 5/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2012

Tenor Soweit der Antragsteller und die Antragsgegnerin das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.