Bundeshaushaltsordnung - BHO | § 59 Veränderung von Ansprüchen

(1) Das zuständige Bundesministerium darf Ansprüche nur

1.
stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Die Stundung soll gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden,
2.
niederschlagen, wenn feststeht, daß die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen,
3.
erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte bedeuten würde. Das gleiche gilt für die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen und für die Freigabe von Sicherheiten.
Das zuständige Bundesministerium kann seine Befugnisse übertragen.

(2) Maßnahmen nach Absatz 1 bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen, soweit es nicht darauf verzichtet.

(3) Andere Regelungen in Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

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Referenzen - Gesetze | § 18 WpPG

§ 18 WpPG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 18 WpPG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 34


(1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei. (2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes
§ 18 WpPG wird zitiert von 1 anderen §§ im Wertpapierprospektgesetz.

Bundeshaushaltsordnung - BHO | § 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung


Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über 1. die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,2. die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,3. den Jahresabschluß b

Referenzen - Urteile | § 18 WpPG

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46 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 18 WpPG.

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2011 - VI ZR 194/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes URTEIL VI ZR 194/10 Verkündet am: 28. Juni 2011 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2015 - 6 ZB 14.1841

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 11. März 2014 - B 5 K 11.612 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Sept. 2015 - RN 1 K 14.890

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Der Leistungsbescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 9.12.2011 und der Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Personalmanagement vom 7.3.2014 werden insoweit aufgehoben, als vom Kläger ein … Euro übersteigender

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - RO 1 K 16.1821

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller hat im Jahr 2000 u.a. einen im Dienst des Antragsgegners stehenden Bea

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. März 2017 - 5 C 17.155

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Apr. 2014 - L 10 AL 35/14 B PKH

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg (SG). Streitig ist dort der Erlass einer Forderung der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lü

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Jan. 2019 - 4 E 3/19

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren ablehnenden Beschluss des Senats vom 18.12.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Dez. 2018 - 4 E 666/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.6.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragstelle

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 14 AS 15/17 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 9. Mai 2017 geändert und das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 21. April 2015 aufgeho

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 4 AS 29/17 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2018 - 2 V 3389/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Streitig in dem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheids üb

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Sept. 2017 - B 13 SF 2/17 S

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Gerichtskosten in der Schlusskostenrechnung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 1. August 2016

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 3/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 24/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 29/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 9/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 23/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 2/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 47/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 48/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 05. Okt. 2016 - 28 Wx 18/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde vom 21.07.2016 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 17.06.2016 –  38 T 273/15 – wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. 1Gründe: 2I. 3Der Beschwerdeführer wendet sich ge

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 A 2105/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung d

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Juli 2016 - 16 K 4180/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juli 2016 - 4 S 2237/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Oktober 2015 - 6 K 3626/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 3/16, 5 KSt 3/16 (5 B 61/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 2/16, 5 KSt 2/16 (5 B 60/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 1/16, 5 KSt 1/16 (5 B 59/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schriftsatz vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 66 Abs. 1 S

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 A 1991/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 A 335/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 A 10/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund de

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Aug. 2015 - III E 4/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 14. April 2015 KostL ... (III B 158/14) wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Juni 2015 - 5 A 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung von Ausbildungskosten für ein Studium durch die Beklagte. 2 Der am …1986 geborene Kläger wurde zum 01. Oktober 2005 als Anwärter für die Offizierslaufbahn in das Dienstverhältnis eines

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Apr. 2015 - 12 E 181/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. 3Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Jan. 2015 - 13 L 2812/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Der Antrag und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 18.101,60 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 24. November 2014 sinngemäß bei Gericht

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Aug. 2014 - 12 A 1657/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2014 - III ZR 102/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 102/12 vom 24. Juli 2014 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juli 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Seiters und Reiter beschlosse

Sozialgericht Aachen Beschluss, 09. Apr. 2014 - S 4 AS 304/14 ER

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Zwangsvollstreckung des Antragsgegners aus dem Kosten-festsetzungsbeschluss des Sozialgerichts Aachen vom 11.11.2013, S 11 AS 116/13, wird, soweit sie einen Betrag von 3,35 EUR zuzüg-lich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basisz

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 25. März 2014 - 4 A 16/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Abwasserabgaben betreffend die Jahre 2006 bis 2011 und begehrt hilfsweise die Entscheidung über einen Teilerlass der Forderungen. I. 2 In den Jahren 2006 bis 2011 war der Zweckve

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2014 - 10 K 9101/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbare