Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 954 Erwerb durch dinglich Berechtigten

Wer vermöge eines Rechts an einer fremden Sache befugt ist, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, erwirbt das Eigentum an ihnen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 955 bis 957, mit der Trennung.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1120 Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör


Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 in das Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder des Eigenbesitzers des Grundstü

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 953 Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen


Erzeugnisse und sonstige Bestandteile einer Sache gehören auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache, soweit sich nicht aus den §§ 954 bis 957 ein anderes ergibt.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 955 Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer


(1) Wer eine Sache im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum an den Erzeugnissen und sonstigen zu den Früchten der Sache gehörenden Bestandteilen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 956, 957, mit der Trennung. Der Erwerb ist ausgeschlossen, wenn der

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Dez. 2016 - W 2 K 15.1392

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Bescheide der Beklagten vom 14. und 17. November 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, ihr Einvernehmen zum Betriebsplan vom 10. November 2015 für den Gemeindewald Stettfeld über den Holzeinschl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. März 2015 - 4 ZB 14.359

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Apr. 2017 - W 2 K 15.1378

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Bescheide der Beklagten vom 14. und 17. November 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann

Landgericht München I Endurteil, 25. Nov. 2015 - 30 O 10650/15

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Besch

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 17. Jan. 2012 - 12 U 143/11

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten Ziffer 2 gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 03. August 2010 - 1 O 98/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte Ziffer 2 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist v

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 26. Aug. 2008 - 5 K 1573/07.NW

bei uns veröffentlicht am 26.08.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festzuset