Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.

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Referenzen - Gesetze | § 12 BeamtVG

§ 12 BeamtVG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 12 BeamtVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 7 Schenkungen unter Lebenden


(1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten1.jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird;2.was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung

Referenzen - Urteile | § 12 BeamtVG

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 12 BeamtVG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2014 - 13 A 13.1958

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 305 Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2014 - 13 A 13.1959

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 305 Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2017 - 15 ZB 16.920

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsverf

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Apr. 2015 - 34 Wx 86/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Traunstein - Grundbuchamt - vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten zu 1 und 2 tragen die gerichtlichen Kosten des

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Jan. 2016 - RN 6 K 13.1289

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Amtsgericht Ahaus Beschluss, 19. März 2015 - 12 F 171/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin, beginnend ab dem 01.01.2015, zahlbar jeweils bis zum 5. Werktage eines jeden Monats im Voraus, eine monatliche Nutzungsvergütung in Höhe von 136,50 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird de