Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 37 Härtefallregelung

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Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern Inhaltsverzeichnis

Ausländerinnen und Ausländern kann die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung erteilt werden, wenn deren Versagung eine besondere Härte bedeuten würde.

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published on 02/11/2017 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein kosovarischer Sta
published on 17/06/2014 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.     Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. 2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der sinngemä
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