Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 37 Härtefallregelung

Ausländerinnen und Ausländern kann die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung erteilt werden, wenn deren Versagung eine besondere Härte bedeuten würde.

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 37 BeschV 2013.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Nov. 2017 - Au 1 S 17.1386

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein kosovarischer Sta

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 17. Juni 2014 - 12 L 586/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.     Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. 2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der sinngemä