Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt

(1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt wurde und im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beschränkt ist. Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass sich für Beamte der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens nach der Besoldungsgruppe A 6, für Beamte der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9, für Beamte der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 12 und für Beamte der Laufbahngruppe des höheren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 16 bemessen; die Einteilung in Laufbahngruppen gilt für die Polizeivollzugsbeamten, die sonstigen Beamten des Vollzugsdienstes und die Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr entsprechend.

(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn der Beamte

1.
in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder
2.
außerhalb seines Dienstes durch einen Angriff im Sinne des § 31 Abs. 4
einen Dienstunfall mit den in Absatz 1 genannten Folgen erleidet.

(3) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn ein Beamter einen Einsatzunfall oder ein diesem gleichstehendes Ereignis im Sinne des § 31a erleidet und er infolge des Einsatzunfalls oder des diesem gleichstehenden Ereignisses dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt wurde und im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand infolge des Einsatzunfalls oder des diesem gleichstehenden Ereignisses in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beschränkt ist.

(4) (weggefallen)

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zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

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Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit


(1) Bei einer Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit wird die Zulage weitergewährt im Falle 1. eines Erholungsurlaubs,2. eines Sonderurlaubs unter Fortzahlung der Dienstbezüge,3. einer Erkrankung einschließlich Heilkur,4. einer Dienstbefrei

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 27 Unfallruhegehalt


(1) Auf einen Berufssoldaten, der wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden ist, sind die §§ 36, 37, 44 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 87 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. In den F

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 55 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst


(1) Erhalten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (§ 53 Absatz 6) an neuen Versorgungsbezügen 1. ein Soldat im Ruhestand Ruhegehalt oder eine ähnliche Versorgung,2. eine Witwe oder Waise aus der Verwendung des verstorbenen Soldaten oder Soldat

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 97 Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 2002 vorhandenen Soldaten im Ruhestand, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9,
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge


(1) Erhalten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (§ 53 Abs. 8) an neuen Versorgungsbezügen 1. ein Ruhestandsbeamter Ruhegehalt oder eine ähnliche Versorgung,2. eine Witwe oder Waise aus der Verwendung des verstorbenen Beamten oder Ruhestandsb

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung


(1) Ein Beamter des Bundes, der einen Dienstunfall der in § 37 bezeichneten Art erleidet, erhält eine einmalige Unfallentschädigung von 150 000 Euro, wenn er nach Feststellung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle infolge des

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 2002 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte


(1) Ein durch Dienstunfall verletzter früherer Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand geendet hat, erhält neben dem Heilverfahren (§§ 33, 34) für die Dauer einer durch den Dienstunfall verursachten Erw
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 31 Dienstunfall


(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die die

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 31a Einsatzversorgung


(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausl

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Juli 2014 - 5 K 12.538

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die erneute Berufung in das Beamtenver

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2016 - AN 11 K 16.01380

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2015 - 3 ZB 13.1258

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 23.786,88 Euro festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Dez. 2018 - W 1 K 18.551

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren W 1 K 15.733 durch die Klagerücknahme vom 16. November 2016 beendet wurde. Tatbestand Der am … geborene Kläger erlitt als Fachlehrer an der Staatlichen B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2018 - 2 C 18/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tatbestand 1 Der im Jahr 1966 geborene Kläger war bis zu seiner Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand im Jahre 2013 Feuerwehrbeamter bei der Berufsfeuerwe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Aug. 2018 - 2 B 4/18

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Gründe 1 1. Der ... geborene Kläger stand seit 1987 im Polizeidienst des beklagten Landes, seit 1996 als Beamter auf Lebenszeit, zuletzt im Amt eines Polizeihauptkommiss

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. Feb. 2017 - 4 S 2079/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. September 2016 - 6 K 4811/15 - wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert des Zulassungsve

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2017 - 4 S 2667/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. März 2015 - 6 K 1126/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Gewährung

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Feb. 2017 - 2 B 2/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Gründe 1 Der Kläger, der zuletzt als Polizeihauptmeister im Dienst des beklagten Landes stand, begehrt ein erhöhtes Unfallruhegehalt und eine einmalige Unfallentschädigu

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 14. Sept. 2016 - 1 A 2359/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2014 - 5 K 2009/13 - wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Unfallruhegehalt zu gewähren. Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemb

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. März 2016 - 2 LB 17/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18.9.2014 - 12. Kammer, Einzelrichter - wird geändert. Der Bescheid vom 2.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.11.2013 wird aufgehoben, soweit in ihm ein Ruhe

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. März 2016 - 3 K 2665/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 4 S 1251/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. April 2015 - 12 K 2461/14 - wird abgelehnt.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert des Zulassungsverfa

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Jan. 2016 - 23 K 2262/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 25. Februar 2015 verurteilt, dem Kläger eine Fahrkostenerstattung in Höhe von 78,60 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wer

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Apr. 2015 - 12 K 2461/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin erhöhtes Unfallruhegehalt zu gewähren, und verurteilt, ihr Prozesszinsen daraus in

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. März 2015 - 1 K 1700/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des a

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 01. Dez. 2014 - 2 LA 57/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichter - vom 21.05.2014 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe I.

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 14. Nov. 2014 - 5 K 767/14.KO

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Aufhebung des Bescheids vom 30. April 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Juli 2014 wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger die beantragte Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Nov. 2014 - 5 A 301/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Zuerkennung eines erhöhten Unfallruhegehalts. Er war am 16. August 2002 im Zeugenschutz tätig. Ihm war die Aufgabe übertragen, vom 16. bis zum 19. August 2002 eine für den Zeugenschutz in Anspruch genommene Wohn

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 22. Okt. 2014 - 1 K 2995/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2014 - 4 S 884/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. März 2014 - 1 K 704/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Okt. 2014 - 2 B 12/14

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. November 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. Feb. 2014 - 12 K 1709/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 15.09.2011 und des Widerspruchsbescheides der L.          W.                 X.         -M.     vom 20.03.2012 verpflichtet, dem Kläger ein erhöhtes Unfallruhegehalt sowie eine

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Nov. 2013 - 2 A 10479/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Nov. 2013 - 2 A 10407/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 12. September 2012 aufgehoben. Unter Abänderung des Bescheides vom 26. Mai 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. November 2011 w

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2013 - 2 B 135/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2012 - 2 C 51/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

Tatbestand 1 Der 1958 geborene Kläger, der als Hauptbrandmeister im Dienst der Beklagten stand, wurde im Dezember 2008 bei einem Feuerwehreinsatz so schwer verletzt, das

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - 2 C 41/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tatbestand 1 Der 1948 geborene Kläger stand bis zu seiner Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Richter am Amtsgericht im Dienst des Beklag

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 24. Okt. 2012 - 1 K 277/12.NW

bei uns veröffentlicht am 24.10.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligte streiten über die Weiterzahlung einer Zulage für den Dienst zu u

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Apr. 2011 - 10 A 11091/10

bei uns veröffentlicht am 15.04.2011

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. August 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revi

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 30. März 2011 - 1 K 1107/10.NW

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 20. Juli 2010 und Aufhebung des Widerspruchsbescheids vom 22. Oktober 2010 verpflichtet, dem Kläger ein erhöhtes Unfallruhegehalt gemäß § 37 BeamtVG zu gewähren und die sich ergebende

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Dez. 2010 - 4 S 215/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 05. November 2009 - 6 K 767/08 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger erhöhtes Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu gewähren. Der Bescheid des L

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Sept. 2010 - 2 L 164/09

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 02.10.2009 wird geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 08.05.2007 verurteilt, dem Kläger für September 2006 eine weitere Zulage in Höhe von

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 19. Aug. 2010 - 2 C 34/09

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

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(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
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(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine...
(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine...
(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine...