Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 36 Unfallruhegehalt

(1) Ist der Beamte infolge des Dienstunfalles dienstunfähig geworden und deswegen in den Ruhestand versetzt worden, so erhält er Unfallruhegehalt.

(2) Für die Berechnung des Unfallruhegehalts eines vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzten Beamten wird der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nur die Hälfte der Zurechnungszeit nach § 13 Abs. 1 hinzugerechnet; § 13 Absatz 4 gilt entsprechend.

(3) Der Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 erhöht sich um 20 Prozent. Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und darf 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht übersteigen. Es darf nicht hinter 75 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zurückbleiben; § 14 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 27 Unfallruhegehalt


(1) Auf einen Berufssoldaten, der wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden ist, sind die §§ 36, 37, 44 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 87 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. In den F

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 55 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst


(1) Erhalten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (§ 53 Absatz 6) an neuen Versorgungsbezügen 1. ein Soldat im Ruhestand Ruhegehalt oder eine ähnliche Versorgung,2. eine Witwe oder Waise aus der Verwendung des verstorbenen Soldaten oder Soldat

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 26a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes


(1) Der nach § 26 Absatz 1 bis 4, § 27 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 36 Absatz 3 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 94b Absatz 3 berechnete Ruhegehaltssatz erhöht sich vorübergehend, wenn der Soldat im Ruhestand 1. bis

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 97 Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 2002 vorhandenen Soldaten im Ruhestand, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9,
wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes


(1) Der nach § 14 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 2 und § 85 Abs. 4 berechnete Ruhegehaltssatz erhöht sich vorübergehend, wenn der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getr

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 30 Allgemeines


(1) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar gesch

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge


(1) Erhalten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (§ 53 Abs. 8) an neuen Versorgungsbezügen 1. ein Ruhestandsbeamter Ruhegehalt oder eine ähnliche Versorgung,2. eine Witwe oder Waise aus der Verwendung des verstorbenen Beamten oder Ruhestandsb

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 2002 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 14 Höhe des Ruhegehalts


(1) Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei der Berechnung der Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden unvollständige Jahr

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung


(1) Ist der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden, wird die Zeit vom Beginn des Ruhestandes bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nich

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58 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 101/09

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 101/09 vom 5. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 b Abs. 4 Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhäl

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2006 - XII ZB 70/01

bei uns veröffentlicht am 13.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 70/01 vom 13. September 2006 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587a Abs. 2, 1587b Abs. 2 und Abs. 4 a) Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Aug. 2018 - W 1 K 17.1345

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Aug. 2018 - W 1 K 17.1344

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Aug. 2018 - W 1 K 17.1343

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Feb. 2016 - Au 2 K 15.1646

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ... 1961 geb

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Sept. 2017 - M 21 K 16.1847

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger stand, bevor er mit Ablauf de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2019 - 14 B 17.1926

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Dez. 2014 - W 1 K 14.249

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, als weitere Unfallfolge der Dienstunfälle vom 23. Januar 2006 und 21. Mai 2008 anzuerkennen: Hochschmerzhafte sekundäre konzentrische Bewegungseinschränkung des rechten Schultergelenks.

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. März 2014 - 5 K 14.558

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Aug. 2017 - M 21 K 15.5873

bei uns veröffentlicht am 18.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung eines h

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 03. Juni 2014 - 1 K 13.494

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landesamtes für Finanzen vom 15. Januar 2013 und der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Finanzen vom 28. Mai 2013 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Dienstunfallruhegehalt in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2015 - 3 B 13.920, 3 B 13.921, 3 B 13.922

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 13.920 3 B 13.921 3 B 13.922 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Dezember 2015 (VG München, Entscheidungen vom 19. Oktober 2011, Az.: M 5 K 10.21

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Juli 2016 - AN 1 K 16.00340

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tatbestand Der am ... 1961 geborene Kläger stand bis zum ... 2015 als Beamter im Dienste des Beklagten (zuletzt Polizeihauptkommissar, BesGr. A 11, bei der Polizeiinspektion ...). Mit Verfügung vom 9. Oktober 2015 versetzte das P

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Juni 2015 - B 5 K 13.327

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine Verfügung der Beklagten

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2015 - Bayerisches Verwaltungsgericht MünchenM 21 K 14.1065

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 14.1065 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: bestandskräftiger Grundlagenbescheid, der eine fortbest

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2015 - M 21 K 13.5316

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 13.5316 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. Mai 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1310 Hauptpunkte: Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten der Deutsche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. März 2014 - 14 ZB 11.2108

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.840,40 Euro festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2015 - M 21 K 13.3309

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 21 K 13.3309 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: kein Anspruch auf Unfallruhegehal

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2014 - 14 ZB 11.2913

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.816,24 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2014 - 14 CS 13.1790

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor I. Unter Abänderung von Nr. 1 und 2 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2012 in der Gestalt

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juli 2016 - M 12 K 13.2743, M 12 K 13.5369

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2014 - 5 K 2009/13 - wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Unfallruhegehalt zu gewähren. Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2016 - 2 C 17/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, die das amtsunabhängige Mindestruhegehalt bezieht, begehrt zusätzlich Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. März 2016 - 2 B 12/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 9. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - B 9 V 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. April 2015 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. März 2016 - 3 K 2665/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Feb. 2016 - 3 K 1187/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Zahlung eines Unfallruhegehalts. 2 Der am … 1970 geborene Kläger wurde am 25.02.2007 zum Bürgermeister der Beklagten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 4 S 1251/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. April 2015 - 12 K 2461/14 - wird abgelehnt.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert des Zulassungsverfa

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Mai 2015 - 3 K 6607/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die am 05.11.1953 geborene Klägerin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.03.2011 als beamtete Lehrerin im Dienste des beklagten

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Apr. 2015 - 12 K 2461/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin erhöhtes Unfallruhegehalt zu gewähren, und verurteilt, ihr Prozesszinsen daraus in

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. März 2015 - 1 K 1700/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des a

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 28. Jan. 2015 - 4 K 1358/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Unfallausgleich. 2 Der am …1944 geborene Kläger war Realschullehrer. Er stürzte am 06.05.2002 während

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Jan. 2015 - 13 K 3583/13

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der Bundesfinanzdirektion West vom 25. Oktober 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. März 2013 verpflichtet, dem Kläger aufgrund des Dienstunfalls vom 3. September 1990 U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 13. Nov. 2014 - 4 K 1600/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 19.12.2011 und des Widerspruchsbescheids des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 04.06.2012, soweit sie entgegenstehen, verpflichtet, die Droh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2014 - 4 S 884/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. März 2014 - 1 K 704/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläge

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. März 2014 - 3 A 528/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. Feb. 2014 - 12 K 1709/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 15.09.2011 und des Widerspruchsbescheides der L.          W.                 X.         -M.     vom 20.03.2012 verpflichtet, dem Kläger ein erhöhtes Unfallruhegehalt sowie eine

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 24. Jan. 2014 - 13 K 1563/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vo

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Dez. 2013 - 23 K 3209/12

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Dez. 2013 - 3 A 1121/12

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.582,08 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung, über den im Ein

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2013 - 2 LB 26/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer, Einzelrichter - vom 22. März 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; insoweit ist das

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2012 - 2 C 51/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

Tatbestand 1 Der 1958 geborene Kläger, der als Hauptbrandmeister im Dienst der Beklagten stand, wurde im Dezember 2008 bei einem Feuerwehreinsatz so schwer verletzt, das

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 02. Mai 2012 - 2 BvL 5/10

bei uns veröffentlicht am 02.05.2012

Tenor Artikel 17 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) vom 5. Februar 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) ist

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Juni 2011 - 2 B 14/11

bei uns veröffentlicht am 03.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO l

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Juni 2011 - 2 B 15/11

bei uns veröffentlicht am 03.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO l

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Juni 2011 - 2 B 13/11

bei uns veröffentlicht am 03.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO l

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Juni 2011 - 2 B 56/11

bei uns veröffentlicht am 03.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO l

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Juni 2011 - 2 B 54/11

bei uns veröffentlicht am 03.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO l

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(1) Ist der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden, wird die Zeit vom Beginn des Ruhestandes bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen...