Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 14a Zusatzleistungen in Härtefällen

Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass bei einer Ausbildung im Inland Ausbildungsförderung über die Beträge nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie § 13a hinaus geleistet wird zur Deckung besonderer Aufwendungen des Auszubildenden

1.
für seine Ausbildung, wenn sie hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig ist,
2.
für seine Unterkunft, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist.
In der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über
1.
die Ausbildungsgänge, für die ein zusätzlicher Bedarf gewährt wird,
2.
die Arten der Aufwendungen, die allgemein als bedarfserhöhend berücksichtigt werden,
3.
die Arten der Lern- und Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten als zusätzlicher Bedarf anzuerkennen sind,
4.
die Verteilung des zusätzlichen Bedarfs auf den Ausbildungsabschnitt,
5.
die Höhe oder die Höchstbeträge des zusätzlichen Bedarfs und die Höhe einer Selbstbeteiligung.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 14 Jahreseinkommen


(1) Das Jahreseinkommen eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes ist vorbehaltlich des Absatzes 3 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes zuzüglich der Einnahmen nach Absatz 2 abzüglich der A
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 13 Bedarf für Studierende


(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in 1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 421 Euro,2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 452 Euro. (2) Die Bed

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 12 Bedarf für Schüler


(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 262 Euro,2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachobe

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag


(1) Für Auszubildende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 94 Euro monatlich für ihren Krankenversicherungsbeitrag. Für ihren Ve

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.236

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2019 - 12 ZB 14.1513

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 34.641,92 € festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.174

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.163

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Betei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Apr. 2014 - 2 K 11.02478

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger, der bei dem Auszubildenden ... die Kosten für dessen Unterbringung im Kinder- und Jugendwohnbereich ... d

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Feb. 2014 - 3 K 13.951

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 26. Februar 2013 wird insoweit aufgehoben, als eine Verzinsung im Umfang von 46,- Euro abgelehnt wurde. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von Schwaben vom 18. Juni 2013 wird insoweit aufgeho

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juni 2017 - 7 A 11868/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. März 2016 wird der Beklagte unter Aufhebung seines Bescheides vom 26. Februar 2014 und des hierzu ergangenen Wi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Apr. 2015 - 12 S 1871/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. Mai 2014 - 1 K 2237/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 02. Sept. 2014 - 1 L 226/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 1. Oktober 2013 – 2 A 407/13 – wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 10/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 9/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 11/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 19/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Aug. 2012 - 5 B 20/12

bei uns veröffentlicht am 08.08.2012

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Aug. 2012 - 5 B 19/12

bei uns veröffentlicht am 08.08.2012

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Feb. 2006 - 7 S 2426/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2005 - 10 K 3966/04 - wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens mit Au

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(1) Für Auszubildende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 94 Euro monatlich für ihren Krankenversicherungsbeitrag. Für ihren Versicherungsbeit...