Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 17 Verfahren und Entscheidung

(1) Der Bundesgerichtshof kann nur überprüfen, ob der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts der Europäischen Union, eines Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrags, sonstigen Bundesrechts oder einer anderen Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Er darf nicht prüfen, ob das Gericht seine örtliche Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

(2) Der Bundesgerichtshof kann über die Rechtsbeschwerde ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Auf das Verfahren über die Rechtsbeschwerde sind § 574 Absatz 4, § 576 Absatz 3 und § 577 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.

(3) Soweit die Zwangsvollstreckung aus dem Titel erstmals durch den Bundesgerichtshof zugelassen wird, erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dieses Gerichts die Vollstreckungsklausel. § 8 Absatz 1 Satz 2 und 4, §§ 9 und 10 Absatz 1 und 3 Satz 1 gelten entsprechend. Ein Zusatz über die Beschränkung der Zwangsvollstreckung entfällt.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 574 Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde


(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.§ 542 Ab

Zivilprozessordnung - ZPO | § 577 Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde


(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde a

Zivilprozessordnung - ZPO | § 576 Gründe der Rechtsbeschwerde


(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. (2) Die Rechts
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 8 Entscheidung


(1) Ist die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zuzulassen, so beschließt das Gericht, dass der Titel mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist. In dem Beschluss ist die zu vollstreckende Verpflichtung in deutscher Sprache wiederzugeben. Zur Begrün

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 10 Bekanntgabe der Entscheidung


(1) Im Falle des § 8 Absatz 1 sind dem Verpflichteten eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses, eine beglaubigte Abschrift des mit der Vollstreckungsklausel versehenen Titels und gegebenenfalls seiner Übersetzung sowie der gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 9 Vollstreckungsklausel


(1) Auf Grund des Beschlusses nach § 8 Absatz 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form: „Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Gemäß dem Beschluss de

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2010 - IX ZB 28/10

bei uns veröffentlicht am 21.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 28/10 vom 21. Dezember 2010 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2012 - IX ZA 12/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 120/11 IX ZA 12/11 vom 8. November 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann, die Richter D

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2012 - IX ZB 120/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 120/11 IX ZA 12/11 vom 8. November 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann, die Richter D

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2012 - IX ZB 11/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 11/09 vom 12. Januar 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2012 - IX ZB 14/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 14/09 vom 12. Januar 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2012 - IX ZB 13/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 13/09 vom 12. Januar 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2012 - IX ZB 12/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 12/09 vom 12. Januar 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2012 - IX ZB 15/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 15/09 vom 12. Januar 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2004 - XII ZB 51/02

bei uns veröffentlicht am 07.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 51/02 vom 7. April 2004 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 574 Abs. 2, 575 Abs. 3 Nr. 2; AVAG (2002) §§ 7, 15 Abs. 1; SchKG (Schweiz) Art. 80 Abs. 1 a) Zu den Z

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - IX ZB 77/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 77/16 vom 26. April 2018 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung ECLI:DE:BGH:2018:260418BIXZB77.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - IX ZB 238/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 238/11 vom 10. Oktober 2013 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer, Dr. Pape und die

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - IX ZB 87/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 87/11 vom 10. Oktober 2013 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer, Dr. Pape und die Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2010 - IX ZB 94/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 94/07 vom 11. März 2010 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Dr. Pape und Grupp

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2006 - IX ZB 239/05

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 239/05 vom 21. September 2006 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richteri

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2010 - IX ZB 121/07

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 121/07 vom 20. Mai 2010 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Prof. Dr. Kayser, Raebel, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp am

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - IX ZB 23/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 23/06 vom 9. November 2006 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - IX ZB 91/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXZB 91/13 vom 24. September 2015 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2012 - IX ZB 245/10

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 245/10 vom 14. Juni 2012 in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Loh

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2012 - IX ZB 274/09

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 274/09 vom 14. Juni 2012 in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2012 - IX ZB 311/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 311/11 vom 28. Juni 2012 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - IX ZB 15/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 15/16 vom 26. April 2018 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung ECLI:DE:BGH:2018:260418BIXZB15.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2014 - IX ZB 46/13

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB46/13 vom 9. Oktober 2014 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann und die Richter Dr. Fischer

Referenzen

(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn

1.
dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder
2.
das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.
§ 542 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn

1.
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2.
die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.

(4) Der Rechtsbeschwerdegegner kann sich bis zum Ablauf einer Notfrist von einem Monat nach der Zustellung der Begründungsschrift der Rechtsbeschwerde durch Einreichen der Rechtsbeschwerdeanschlussschrift beim Rechtsbeschwerdegericht anschließen, auch wenn er auf die Rechtsbeschwerde verzichtet hat, die Rechtsbeschwerdefrist verstrichen oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist. Die Anschlussbeschwerde ist in der Anschlussschrift zu begründen. Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde zurückgenommen oder als unzulässig verworfen wird.

(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.§ 542 Abs. 2 gilt...
(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. (2) Die Rechtsbeschwerde...
(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig...
(1) Ist die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zuzulassen, so beschließt das Gericht, dass der Titel mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist. In dem Beschluss ist die zu vollstreckende Verpflichtung in deutscher Sprache wiederzugeben. Zur Begründung des...
(1) Auf Grund des Beschlusses nach § 8 Absatz 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form: „Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Gemäß dem Beschluss des...
(1) Im Falle des § 8 Absatz 1 sind dem Verpflichteten eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses, eine beglaubigte Abschrift des mit der Vollstreckungsklausel versehenen Titels und gegebenenfalls seiner Übersetzung sowie der gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 in Bezug...