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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 11.02.2020§ 2 ›

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen und Handelsregelungen hinsichtlich der Erstattungen bei der Ausfuhr erlassen worden sind.

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