Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 97 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, den Tod des Geschleusten verursacht.

(2) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, gewerbsmäßig handelt.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(4) § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 97 AufenthG 2004

§ 97 AufenthG 2004 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 97 AufenthG 2004 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 74


(1) Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte des ersten Rechtszuges zuständig für alle Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts gehören. Sie sind auch zuständig für alle Straftaten, bei denen eine höhe
§ 97 AufenthG 2004 zitiert 2 andere §§ aus dem Aufenthaltsgesetz.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 96 Einschleusen von Ausländern


(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung 1. nach § 95 Abs.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 74a Durchbeförderung von Ausländern


Ausländische Staaten dürfen Ausländer aus ihrem Hoheitsgebiet über das Bundesgebiet in einen anderen Staat zurückführen oder aus einem anderen Staat über das Bundesgebiet wieder in ihr Hoheitsgebiet zurückübernehmen, wenn ihnen dies von den zuständig

Referenzen - Urteile | § 97 AufenthG 2004

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 97 AufenthG 2004.

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13

bei uns veröffentlicht am 30.05.2013

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 Nr. 2 Der Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (§ 92a Abs. 1 Nr. 1 AuslG 1990) steht es nicht grundsätzlich entgegen, dass derjenige, der durc

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 1 StR 8/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 8/19 vom 7. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen und lebens- und gesundheitsgefährdenden Einschleusens von Ausländern u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B1STR8.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2012 - 4 StR 226/12

bei uns veröffentlicht am 01.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 226/12 vom 1. August 2012 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2019 - 5 StR 228/19

bei uns veröffentlicht am 14.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 228/19 vom 14. August 2019 in der Strafsache gegen wegen versuchter Schleusung mit Todesfolge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:140819B5STR228.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbund

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2012 - 1 StR 239/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 239/12 vom 21. November 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 beschlossen : 1. Auf die Revisionen der Angeklagten g

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2012 - 5 StR 351/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2012

5 StR 351/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 10. Januar 2012 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2012 beschlossen: Dem Europäische

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2019 - 1 StR 282/19

bei uns veröffentlicht am 04.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 282/19 vom 4. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a. ECLI:DE:BGH:2019:041019B1STR282.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2007 - 5 StR 39/07

bei uns veröffentlicht am 18.07.2007

5 StR 39/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 18. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juli 2007 beschlossen: 1. Auf die Revision

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2018 - 1 StR 255/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 255/18 vom 4. Dezember 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a. zu 2.: gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern ECLI:DE:B

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja AufenthG § 95 Abs. 6 Durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangte , jedoch formell bestandskräftige Visa von Drittst

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2012 - 5 StR 351/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

5 StR 351/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 24. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2012 beschlossen: 1. Das Vorabentsche

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juni 2017 - M 24 K 17.552

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Juli 2015 - M 12 K 15.2049

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.2049 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. Juli 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Regelausweisung Einschleusen

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juli 2015 - M 25 K 13.734

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe v

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - M 24 K 17.2899

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 23. Mai 2017 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, zum Antrag vom 21. Februar 2017 dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu trag

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 3 StR 303/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 303/17 vom 12. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern ECLI:DE:BGH:2017:121217B3STR303.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16

bei uns veröffentlicht am 24.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 670/16 vom 24. Juni 2017 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern ECLI:DE:BGH:2017:240617B1STR670.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2016 - 3 StR 358/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 358/15 vom 4. Mai 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zu 2.: Einschleusens von Ausländern ECLI:DE:BGH:2016:040516B3STR358.15.0 Der 3. Strafs

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2StR 389/13 vom 22. Juli 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Okt. 2014 - 004 KLs -5/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor Der Angeklagte wird wegen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der  Angeklagte   trägt  die   Kosten   des   Verfahrens   und   seine notwenigen Auslagen. Angewendete Vorschriften:

Landgericht Essen Urteil, 04. Dez. 2013 - 35 KLs 29/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Angewendete Vorschriften: §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 96 Ab

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Sept. 2010 - 11 S 1415/10

bei uns veröffentlicht am 14.09.2010

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Mai 2010 - 3 K 4155/08 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die

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(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung 1. nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder...
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