Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet

Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt. Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt. Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen


(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: 1. Ablauf seiner Geltungsdauer,2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,4. Widerruf des Aufenthaltstitels,5. Ausweisung des Ausländers,5a. Bekanntgabe einer Absc

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 48 Ausweisrechtliche Pflichten


(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, 1. seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und2. seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebungauf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten B
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen


(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt is

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 29 Familiennachzug zu Ausländern


(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e

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74 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - XII ZR 89/10

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 89/10 Verkündet am: 27. Juni 2012 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 6 Abs. 5; BGB § 1600 Abs.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Okt. 2018 - Au 6 K 18.748

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. März 2019 - Au 6 E 19.300

bei uns veröffentlicht am 15.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2015 - M 24 K 14.2576

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2014 - L 12 EG 55/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten noch darüber, ob der Klägerin für den dritten bis zwölften Lebensmonat ihres Sohnes (geb. 19.01.2011) Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zusteht. Die Klägerin, gu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 12 EG 66/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist nach dem angenommenen Teilanerkenntnis noch ein Anspruch der Klägerin auf Bundeserziehungsgeld (BEerzG) nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BEerzGG) für den Zeitraum vom 08.05.2005 bis 19.07.20

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. März 2019 - 10 C 18.2430

bei uns veröffentlicht am 04.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde, mit der der Kläger seinen in erster Instanz abgelehnten Antrag auf Be

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 24 K 16.6

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 30. Sept. 2016 - Au 1 S 16.1264

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragstellerinnen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe fü

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Sept. 2014 - 10 E 14.2899

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist thailän

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2014 - 10 CS 14.1363, 10 C 14.1364

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 14.1363 und 10 C 14.1364 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. VI. Der Streit

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. März 2014 - 12 S 14.582

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe I. Die im Jahr 201

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. März 2014 - 12 S 14.579

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe I. Der im Jahr 2008 im

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Juni 2018 - M 12 K 18.1484

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Mai 2019 - AN 9 K 17.31620

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 6. März 2017 wird in Ziffer 6 aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger insoweit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu verbescheiden. Im Übrigen wird d

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 30. Juli 2014 - 4 K 13.891

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 07.11.2013 wird aufgehoben, soweit er die Klägerin zu 2 betrifft. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin zu 2 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung der Rechtsa

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Aug. 2018 - Au 6 S 18.1151

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die An

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2019 - Au 6 K 17.1429

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheids vom 7. September 2017 verpflichtet, über die Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 05. Nov. 2015 - M 9 K 14.30977

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8. August 2014 wird in Nrn. 4. und 5. aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG hinsic

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Aug. 2014 - 11 S 14.30681

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 11. August 2014 gegen Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 31. Juli 2014wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten de

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Jan. 2018 - Au 6 K 17.1475, Au 6 S 17.1476, Au 6 K 17.1477, Au 6 S 17.1478, Au 6 K 17.1479, Au 6 S 17.1480, Au 6 K 17.1481, Au 6 S 17.1482, Au 6 K 17.1483, Au 6 S 17.1484, Au 6 K 17.1485, Au 6 S 17.1486, Au 6 K 17.1491

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor I. Die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen (Verfahren Au 6 S 17.1476, Au 6 S 17.1478, Au 6 S 17.1480, Au 6 S 17.1482, Au 6 S 17.1484, Au 6 S 17.1486, Au 6 S 17.1492, Au 6 S 17.1494, Au 6 S 17.1496, Au 6 S

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. Juni 2014 - 4 E 14 377

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin und ihre am ... in Deutsch

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Juli 2016 - B 4 E 16.368

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2015 - M 24 K 15.3204

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 24 K 15.3204 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Oktober 2015 24. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserl

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Okt. 2015 - B 4 K 14.278

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ...1988 geborene Kläger ist vietnamesischer Staat

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Nov. 2018 - M 4 K 17.997

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine im Hauptantrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaub

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Mai 2015 - M 4 K 14.3441

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin, eine 2013 im Bu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Feb. 2014 - 5 K 14.00050

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, ein ghanaischer Staatsangehöriger, meldete sich am 23. Dezember 2008 in ... an. Am 26. Januar 201

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 23. Jan. 2014 - B 4 S 13.890

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin zu 1 und ihre am ..

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. März 2015 - 4 E 14.698

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller begehren,

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Mai 2017 - M 25 K 16.5916

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. Juni 2015 - B 4 E 14.377

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin und ihre am ... in Deutsch

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. März 2015 - B 4 E 14.698

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller begehren, den Ant

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2014 - 10 CS 14.1363

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 14.1363 und 10 C 14.1364 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. VI. Der Streit

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Aug. 2018 - 1 A 16/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, ein 28-jähriger türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Anordnung seiner Abschiebung in die Türkei. Der Kläger ist in D

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 17. Mai 2018 - 11 B 45/18

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragsteller wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 27. März 2018 - 12 K 5/18

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 30.11.2017 wird hinsichtlich Ziffer 1 wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffern 4 und 5 angeordnet.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 Bs 25/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 31. Januar 2018, soweit darin der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wird, geändert: Die Antragsgegnerin wird verpfl

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Jan. 2018 - 1 VR 12/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Gründe I 1 Der Antragsteller, ein in Deutschland geborener und aufgewachsener 28-jähriger türki

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 14. Nov. 2017 - 11 B 47/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. 1 Der Antrag

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 04. Aug. 2017 - 1 B 74/17

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Aufenthalt des Antragstellers vorläufig zu dulden und von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten d

Europäischer Gerichtshof Urteil, 29. März 2017 - C-652/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 29. März 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei — Beschluss Nr. 1/80 — Art. 13 — Stillhalteklausel —...

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 21. März 2017 - 11 K 255/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe   1 Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO liegen nicht vor. Die beabsichtigte Rec

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 06. Feb. 2017 - L 6 AS 106/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwis

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 8 B 55/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller, türkischer Staatsangehöriger, wendet sich im Wege d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. Okt. 2016 - 11 S 1460/16

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. Juli 2016 - 6 K 1932/16 - geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 23. Mai 20

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 09. März 2016 - 4 K 2056/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 27. Mai 2015 - 9 K 4116/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Dez. 2014 - 18 A 1689/13

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbare

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(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,2. kein...
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,2. kein...
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,2. kein...
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,2. kein...
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,2. kein...
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,2. kein...
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im...
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im...
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im...
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im...