Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung

Der Zugang von Ausländern zur Ausbildung dient der allgemeinen Bildung und der internationalen Verständigung ebenso wie der Sicherung des Bedarfs des deutschen Arbeitsmarktes an Fachkräften. Neben der Stärkung der wissenschaftlichen Beziehungen Deutschlands in der Welt trägt er auch zu internationaler Entwicklung bei. Die Ausgestaltung erfolgt so, dass die Interessen der öffentlichen Sicherheit beachtet werden.

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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium


(1) Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 werden als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt. Aufenthaltserlaubnisse, die nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeins

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137 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 16 AufenthG 2004.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Juni 2016 - M 9 E 16.1748

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Verp

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. März 2015 - M 3 E 14.4738

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Dez. 2015 - M 24 K 15.4803

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Siche

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Jan. 2017 - M 12 K 16.5397

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juli 2014 - AN 5 S 14.01932

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1987 geborene Antragsteller,

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2019 - M 4 K 17.5983

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen einen B

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Feb. 2016 - M 24 E 16.927

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500.- Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller si

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2014 - 10 C 12.2578

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10. September 201

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Juni 2015 - AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310 Beschluss vom 9. Juni 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: Ehegattennachzug, Getrenntleben, Anspruch auf Aufen

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Jan. 2017 - AN 2 S 16.02378

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 9. Dezember 2016 gegen den Bescheid der Friedrich-Alexander-Universität vom 7. November 2016 wird wiederhergestellt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - M 12 S 16.5398

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf Euro 5.000,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Dez. 2016 - M 12 E 16.5402

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 1.250,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. März 2014 - 12 S 14.577

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller is

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Sept. 2017 - M 9 S 17.3607

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der 1986 geborene Antragsteller ist maro

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Jan. 2015 - B 4 K 14.794

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hin

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2016 - AN 5 K 15.00311

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 15.00311 Im Namen des Volkes Urteil 28. Januar 2016 der 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: Ehegattennachzug; Getrenntleben; Anspruch auf Aufe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2018 - 10 CS 18.789

bei uns veröffentlicht am 20.08.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 10 CS 19.445

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Apr. 2014 - 10 S 14.96

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. März 2019 - 19 CS 18.2641

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - 7 ZB 14.2449

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 B 14.2090

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligte darf die Vollst

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 07. Aug. 2014 - 4 S 14.352

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der auf

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 24. Juli 2015 - W 7 S 15.420

bei uns veröffentlicht am 24.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 19 CS 14.1196

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Unter entsprechender Abänderung der Nrn. 1 und 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 5. Mai 2014 wird die aufschiebende Wirkung der Klage vom 6. November 2013 angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die K

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 17. Sept. 2015 - W 7 K 15.226

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. 1. Die Klägerin wendet sich gegen die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 19. Nov. 2014 - B 4 K 14.280

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Feb. 2015 - Au 6 K 14.1719

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Juni 2015 - M 23 S 14.5552

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom ... November 2014 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 10 CS 14.2500 und 10 C 14.2501

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 14.2500 und 10 C 14.2501 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. IV. Der Streitwe

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - 12 K 13.5556

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2014 - 24 S 13.5839

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - 19 CS 16.2006

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Apr. 2015 - M 12 K 14.3699

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 14.3699 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. April 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Ausreiseverpflichtung; Erlöschen der Aufenthalt

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Mai 2014 - AN 4 K 13.01916

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 7. Oktober 2013 verpflichtet festzustellen, dass die Klägerin deutsche Staatsangehörige ist. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Insoweit ist das Urtei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2015 - 19 CS 15.1438

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2015 - 19 C 15.1442

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2015 - 19 C 15.1441

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilli

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Juni 2015 - M 23 K 14.5549

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 23 K 14.5549 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. Juni 2015 23. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Kindernachzug; gemeinsame Le

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 25. Aug. 2017 - S 5 EG 24/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 8. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Feb. 2015 - M 4 S 14.5151

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragstel

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 02. März 2017 - B 4 S 17.107

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.01.2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2014 - 10 C 13.2664

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 13.2663 und 10 C 13.2664 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2014 - 10 CS 13.2346

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung der Nr. 4. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. O

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 27. Apr. 2016 - B 4 S 16.227

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 22.03.2016 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 08.03.2016 wird abgelehnt. 2. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - 10 CS 18.2271

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. März 2015 - M 24 K 14.2142

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klagepartei die Klage zurückgenommen hat. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Die Kostenentscheidung

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Sept. 2016 - B 4 S 16.502

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor 1. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1987 gebo

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2016 - M 10 S 16.5219

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller besitzt die kolumbiani

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2016 - 19 ZB 15.737

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsantragsverfahren wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger trägt die Kosten des Z