Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung - AsylZBV 2008 | § 4
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Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung Inhaltsverzeichnis
Das Bundesamt kann Verfahren übernehmen, für welche die Zuständigkeit der Grenzbehörden begründet wurde; auf Ersuchen der Grenzbehörden übernimmt es diese Verfahren.
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published on 08.04.2011 00:00
Tenor
1. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, Maßnahmen zur Verbringung des Antragstellers nach Italien so lange zu unterlassen, als nicht durch ein unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden gutachterl
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