Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 81 Nichtbetreiben des Verfahrens

Die Klage gilt in einem gerichtlichen Verfahren nach diesem Gesetz als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als einen Monat nicht betreibt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. In der Aufforderung ist der Kläger auf die nach Satz 1 und 2 eintretenden Folgen hinzuweisen.

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 SpruchG.

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Feb. 2018 - M 30 K 17.39895

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. April 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die B

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Nov. 2017 - M 7 S 17.48171

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. September 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung (Nr. 3) wird angeordnet. II. Die Antragsge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Nov. 2017 - M 7 S 17.46648

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. Juli 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung (Nr. 3) wird angeordnet. II. Die Antragsgegner

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2018 - 20 B 18.31445

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Angesichts der Möglichk

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 19. Feb. 2016 - M 12 K 15.50471

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. März 2017 - M 9 S 16.51303

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der nach eigenen Angaben am 1. Januar 1983 geborene Antragsteller (Bl.

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2019 - M 23 K 18.32857

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist eigenen Angaben zufolge p

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 19. Feb. 2018 - B 6 S 18.30364

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 9 ZB 19.31342

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Februar 2019 ist wirkungslos. III. Die Klägerin trägt die Kosten der Verfahren in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nic

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Aug. 2018 - RO 14 E 18.31925

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des Eilrech

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Apr. 2018 - Au 6 K 17.33332

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klage nach § 81 Satz 1 AsylG als zurückgenommen gilt. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Nov. 2016 - M 16 S 16.32516

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller ist georgischer Staatsangehörige

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 10. Apr. 2018 - Au 7 K 17.35638

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Apr. 2018 - W 1 K 17.33693

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Klage W 1 K 17.30325 als zurückgenommen gilt. 2. Der Kläger hat die Kosten des fortgesetzten Rechtsstreits zu tragen. Tatbestand Der Kläger, afghanischer Staatsangeh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2018 - 20 B 17.31657

bei uns veröffentlicht am 28.05.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 1. September 2017, Az. M 11 K 17.30840, ist wirkungslos geworden. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtsk

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Apr. 2018 - Au 7 K 17.30468

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe Mit Schreiben vom 9. Februar 2018, der Klägerbevollmächtigten laut Empfangsbekenntnis zugestellt am

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - M 22 K 14.50425

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. Die Klage gilt als zurückgenommen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Mit Bescheid vom 17. Juli 2014 lehnte das Bundesamt f

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - 8 ZB 18.30470

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Januar 2018 – W 3 K 17.30442 – ist wirkungslos. III. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. März 2017 - M 11 S 17.50839

bei uns veröffentlicht am 31.03.2017

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klage des Antragstellers vom 13.11.2014 gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamts für ... vom 08.11.2014, Az.: M 11 K 14.50669, weiterhin aufschiebende Wirkung hat. II

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2018 - Au 7 S 17.35640

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz geg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Dez. 2017 - 11 ZB 17.30852

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. Mai 2017 – W 7 K 16.32436 – ist wirkungslos. III. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszüg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Dez. 2017 - 11 ZB 17.30845

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. April 2017 – W 7 K 16.30945 – ist wirkungslos. III. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtsz

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Dez. 2017 - AN 4 K 17.32407

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Kläger, georgische Staatsangehörige, betreiben ein Verfahren

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 09. Aug. 2018 - 7 A 9473/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Gründe A. 1 Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ein

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2018 - 9 K 17.52777

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 19. Feb. 2018 - 8 B 60/18

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Gründe 1 Der Antragsteller begehrt in dem Verfahren gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 04.01.2018 (offensichtlich falsches Datum 2017), mit welchem der Folgeantrag als unzulässig sowie Änderungen der Feststellungen nach § 60 Abs. 5 und 7 A

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 10. März 2017 - A 3 K 593/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, hinsichtlich der Klägerin Ziff. 2 ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG in Bezug auf Mazedonien festzustellen.Der Bescheid vom 21.01.2016 wird aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.Die Beklagte

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Sept. 2016 - 4 K 5302/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich im Wege der Feststellungsklage gegen die Zuordnung des von ihm bekleideten Amtes eines Bezirksnotars zu de