Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 27 Anderweitige Sicherheit vor Verfolgung

(1) Ein Ausländer, der bereits in einem sonstigen Drittstaat vor politischer Verfolgung sicher war, wird nicht als Asylberechtigter anerkannt.

(2) Ist der Ausländer im Besitz eines von einem sicheren Drittstaat (§ 26a) oder einem sonstigen Drittstaat ausgestellten Reiseausweises nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, so wird vermutet, dass er bereits in diesem Staat vor politischer Verfolgung sicher war.

(3) Hat sich ein Ausländer in einem sonstigen Drittstaat, in dem ihm keine politische Verfolgung droht, vor der Einreise in das Bundesgebiet länger als drei Monate aufgehalten, so wird vermutet, dass er dort vor politischer Verfolgung sicher war. Das gilt nicht, wenn der Ausländer glaubhaft macht, dass eine Abschiebung in einen anderen Staat, in dem ihm politische Verfolgung droht, nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen war.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 29 Unzulässige Anträge


(1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn1.ein anderer Staata)nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 oderb)auf Grund von anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertragesfür die Durchführung des Asylverfahr
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 26a Sichere Drittstaaten


(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Feb. 2016 - W 4 K 15.50319

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ein irakischer Staatsangehöriger, reiste nach eigenen Ang

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 25. März 2019 - Au 6 K 17.33930

bei uns veröffentlicht am 25.03.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Klägerbevollmächtigten wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt über die ihm gewährte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2019 - Au 6 S 19.30156

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Au 6 K 19.30155) gegen die in Ziffer 3 des angefochtenen Bescheids der Antragsgegnerin vom 30. Januar 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Di

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2019 - Au 6 K 19.30404

bei uns veröffentlicht am 09.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durc

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Juli 2017 - W 2 K 17.31882

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 12. April 2017 (Gz. … …) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 26. Mai 2017 - W 2 K 16.31047

bei uns veröffentlicht am 26.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung dur

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 02. Mai 2018 - W 2 K 17.33896

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Nov. 2017 - M 11 K 16.33457

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27.9.2016 wird in Ziffer 3 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. D

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. März 2017 - W 6 K 16.32743

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Nummern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Dezember 2016 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. II.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Dez. 2018 - 7 A 12/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tatbestand 1 Die Kläger stammen aus der Türkei und begehren die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise die Zuerkennung subsidiären Schutzes und äußerst hilfsweise die Feststellung von nationalen Abschiebungshindernissen. 2 Am 05.12.2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 20. Feb. 2018 - A 4 S 169/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2017 - A 8 K 11131/17 - wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Zulassungsverfahrens. Grü

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 25. Apr. 2017 - A 10 K 4909/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller (A 10 K 4908/17) gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. März 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung nach Italien wird angeordnet.Die Antragsgegnerin träg

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Feb. 2017 - A 11 K 6712/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der am ...1988 geborene Kläger ist iranischer Staatsangehöriger. Er reiste am 30.03.2014 in das Bundesgebiet ein. Am 16.04.2014

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 13. Dez. 2016 - 2 B 408/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtschutzes gegen die Anordnung der Überstellung nach Ungarn aufgrund der Ablehnung seines Asylantrages als unzulässig. 2 Er ist nach eigenen Angaben iranischer Staatsangehör

Verwaltungsgericht Karlsruhe Entscheidung, 18. Nov. 2016 - A 3 K 2297/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der am … 1911 geborene Kläger ist irakischer Staatsangehöriger armenischer Volkszugehörigkeit. Er reiste zusammen mit seinen Elt

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 31. Januar 2011, soweit es Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, geändert. Nr. 1 bis Nr. 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19.

Referenzen

(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Satz 1 gilt...