Abgabenordnung - AO 1977 | § 220 Fälligkeit

(1) Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis richtet sich nach den Vorschriften der Steuergesetze.

(2) Fehlt es an einer besonderen gesetzlichen Regelung über die Fälligkeit, so wird der Anspruch mit seiner Entstehung fällig, es sei denn, dass in einem nach § 254 erforderlichen Leistungsgebot eine Zahlungsfrist eingeräumt worden ist. Ergibt sich der Anspruch in den Fällen des Satzes 1 aus der Festsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, so tritt die Fälligkeit nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung ein.

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung


(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung

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54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2009 - IX ZR 173/05

bei uns veröffentlicht am 05.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 173/05 Verkündet am: 5. März 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh

Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2009 - IX ZR 172/05

bei uns veröffentlicht am 05.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 172/05 Verkündet am: 5. März 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 a.F

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 222/08 Verkündet am: 19. Mai 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 94, 254 Abs. 1;

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2012 - VII ZR 189/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 189/10 Verkündet am: 6. Dezember 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2005 - X ZR 87/04

bei uns veröffentlicht am 15.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL X ZR 87/04 Verkündet am: 15. Februar 2005 Weschenfelder Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2016 - M 16 K 16.1298

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt haben. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ¾

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - M 16 K 16.3117

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Finanzgericht München Urteil, 16. Feb. 2018 - 8 K 2196/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob hinsichtlich der vom Beklagten (Finanzamt) mit Einko

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. März 2017 - M 16 K 16.2855

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Mai 2014 - 2 K 13.1281

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger erwar

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Juli 2016 - M 16 K 15.5795

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Jan. 2017 - M 16 K 16.1910

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Finanzgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - 1 K 1080/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt zu Recht Guthaben aus den

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2017 - 22 ZB 17.244

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt. Grü

Finanzgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - 1 K 1080/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt zu Recht Guthaben aus den

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2016 - M 16 K 16.1782

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2927/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids und eines d

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Juli 2018 - RO 5 K 17.2090

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich im Verfahr

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 14. Mai 2018 - 2 K 2304/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.12.2017 wird angeordnet.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.Der Streitwert wird auf 460 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 16. März 2018 - 4 K 8949/17

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 3.622,46 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 05. Feb. 2018 - 1 L 89/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 28. März 2014 wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Zulassungsverfahrens wird auf 14

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 11. Jan. 2018 - 4 K 962/17.NW

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Beitragsbescheids der

Finanzgericht Hamburg Urteil, 28. Juni 2017 - 5 K 155/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten in der Hauptsache um die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Rückforderung von Kindergeld. 2 Die Klägerin, geb. am ..., stellte am 02.11.2006 an die Familienkasse A einen Kindergeldantrag mit Hinweis

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 12. Apr. 2017 - 3 A 75/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 16. März 2017 - 1 K 2131/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Tatbestand   1 Die Klägerinnen wenden sich gegen die Erhebung

Finanzgericht Hamburg Urteil, 30. Sept. 2016 - 4 K 157/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Überschussabgabe für den Zwölfmonatszeitraum 2014/2015. 2 Die Klägerin ist Milcherzeuger und war Inhaber einer Milchquote, die sich für den Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 auf 74

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. März 2016 - 4 B 1134/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.9.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auch fü

Finanzgericht Münster Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2245/12 L

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldn

Finanzgericht Münster Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2243/12 L

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldn

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 20. Nov. 2015 - 1 AGH 32/15

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren B

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Nov. 2015 - VII B 69/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Mai 2015  9 K 9366/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Aug. 2015 - 9 W 39/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 15.05.2015 - B 3 O 231/14 - im Kostenpunkt wie folgt abgeändert: Die Kosten des Verfahrens vor dem Landgericht tragen der Kläger zu 85 % und d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. März 2015 - 14 A 2098/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 75.866,61 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die gelte

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2014 - III R 25/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis Ende Dezember 2004 im öffentlichen Dienst beschäftigt und bezog während dieser Zeit für seine 1994 und 19

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Mai 2014 - 1 L 91/09

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 7. Mai 2009 - 4 A 976/07 – geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Mai 2014 - 6 A 10048/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 7/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Verpflichtung des Klägers, in seiner Eigenschaft als Zwangsverwalter Grundsteuern für das Jahr 2008 für ein

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 11. Apr. 2014 - 1 L 215/14.NW

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Vergnügungssteuerbescheid der Antragsgegnerin vom 2. Januar 2014 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 150,

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Dez. 2013 - XI R 42/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 I. Streitig sind die Aufhebung der Festsetzung und die Rückforderung vom Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) doppelt bezogenen Kindergeldes.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 22. Nov. 2013 - 3 A 885/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

Tenor 1. Die Bescheide des Beklagten vom 6. Februar 2012 (Nummern A/2011 und B/2011), 1. März 2012 (Nummer C/2011), 21. Juni 2012 (Nummern D/2011 und E/2011) und 26. Oktober 2012 (Nummer E/2011) in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 15. Mai

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Nov. 2013 - 9 A 251/12

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen. 2 Mit Bescheid vom 18.12.1997 zog der Beklagte die Klägerin zu Abwasserbeiträgen in Höhe von 1.939,36 DM (991,58 €) Euro heran; eine Fälligkeitsbesti

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 23. Okt. 2013 - 4 K 186/11

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Aufrechnung eines Umsatzsteuerguthabens nebst Zinsen des Klägers

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Sept. 2013 - 4 L 150/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch um die Säumniszuschläge zu einem Anschlussbeitrag. 2 Mit Bescheid vom 13. Dezember 2002 setzte der Beklagte für das Grundstück des Klägers einen Anschlussbeitrag in Höhe vo

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 11. Apr. 2013 - 9 A 158/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit von Bescheiden, mit denen der Beklagte Beiträge für die Herstellung der zentralen Schmutzwasseranlage sowie Säumniszuschläge erhebt. 2 Der Kläger ist Eigentümer des 1.478 m² großen

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Sept. 2012 - 3 K 427/11

bei uns veröffentlicht am 19.09.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten sich darüber, ob mögliche Erstattungsansprüche der Klägerin auf Grund von

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Aug. 2012 - 3 K 1201/11

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids. 2 Der Beklagte änderte mit Bescheiden vom 30. Januar 2009 gegenüber dem Kläger die Umsatzsteuerfestsetzungen für 2004 und 2005. Hierbei berücksichtigte er

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Okt. 2011 - VII R 55/10

bei uns veröffentlicht am 25.10.2011

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) auf Rückzahlung zuviel erstatteter Lohnsteuer wege

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2011 - 1 K 808/08

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Tenor Der Abrechnungsbescheid vom 18. April 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Januar 2008 in der Form vom 6. April 2011 wird dahin abgeändert, dass die Erstattungsansprüche aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungszeiträumen für April 2006

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 14. März 2011 - 4 K 1120/10.NW

bei uns veröffentlicht am 14.03.2011

weitere Fundstellen ... Tenor Der Bescheid über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für das Jahr 2005 vom 27. Oktober 2008, geändert durch den Bescheid vom 21. Mai 2010, sowie der Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses bei d

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 01. Apr. 2010 - 9 V 5068/09

bei uns veröffentlicht am 01.04.2010

Tatbestand   1  Der Antragsteller begehrt im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung des Antragsgegners, den gestellten Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens zurückzunehmen.

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(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung mindestens...