Art. 164 aeuv
7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/119 Artikel 164 (ex-Artikel 148 EGV) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen die den Europäischen Sozialfonds betreffenden Durchführungsverordnungen.
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