Art. 161 aeuv
7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/119 Artikel 161 (ex-Artikel 145 EGV) Der Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament hat stets ein besonderes Kapitel über die Entwicklung der sozialen Lage in der Union zu enthalten. Das Europäische Parlament kann die Kommission auffordern, Berichte über besondere, die soziale Lage betreffende Fragen auszuarbeiten.
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