Art. 159 aeuv
7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/118 Artikel 159 (ex-Artikel 143 EGV) Die Kommission erstellt jährlich einen Bericht über den Stand der Verwirklichung der in Artikel 151 genannten Ziele sowie über die demografische Lage in der Union. Sie übermittelt diesen Bericht dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss.
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