Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG | § 5 Pflichtbeitragszeiten

(1) Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist, gelten als Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung. Auf diese Zeiten sind vom 1. Januar 1992 an die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist. Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 17 sind Zeiten der Ausübung eines Tänzerberufes, für die nach dem Ausscheiden aus dem Tänzerberuf eine berufsbezogene Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen geleistet werden konnte.

(2) Als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem gelten auch Zeiten, die vor Einführung eines Versorgungssystems in der Sozialpflichtversicherung oder in der freiwilligen Zusatzrentenversicherung zurückgelegt worden sind, wenn diese Zeiten, hätte das Versorgungssystem bereits bestanden, in dem Versorgungssystem zurückgelegt worden wären.

(2a) Als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem gelten auch Anwartschaftszeiten für eine Wiedereinbeziehung in das Versorgungssystem.

(3) Bei Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, für die eine Beitragserstattung erfolgt ist, wird der in der Sozialpflichtversicherung versicherte Verdienst (§ 256a Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) zugrunde gelegt; §§ 6 und 7 sind anzuwenden.

(4) Eine Beitragserstattung liegt nicht vor, wenn sie vom Berechtigten nicht beantragt wurde und die Beiträge unter treuhänderische Verwaltung gestellt worden sind. Ist über die Auszahlung des treuhänderisch verwalteten Vermögens noch nicht entschieden, ist der Betrag, der der Summe der verwalteten und im Verhältnis zwei zu eins auf Deutsche Mark umgestellten Beträge entspricht, dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Verfügung zu stellen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung berücksichtigt diesen Betrag bei der Abrechnung nach § 15 Abs. 4.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 256a Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet


(1) Für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8. Mai 1945 und vor dem 1. Januar 2025 werden Entgeltpunkte ermittelt, indem der mit den Werten der Anlage 10 vervielfältigte Verdienst (Beitragsbemessungsgrundlage) durch das Durchschnittsentgelt fü
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG | § 6 Art der Überführung in die Rentenversicherung


(1) Den Pflichtbeitragszeiten nach diesem Gesetz ist für jedes Kalenderjahr als Verdienst (§ 256a Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) das erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach der

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG | § 7 Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts


(1) Das während der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit bis zum 17. März 1990 maßgebende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wird höchstens bis zu dem jeweiligen Betr

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75 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Berlin Urteil, 1. Juli 2021 - S 21 R 1232/18

bei uns veröffentlicht am 10.05.2023

Sozialgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil   In dem Rechtsstreit  A, - Kläger -   Proz.-Bev.: Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin,   gegen  Deutsche Rentenversicherung Bu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - L 1 RS 5/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.08.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Juni 2016 - L 1 RS 1/11

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 31.10.2011 und der Bescheid vom 01.10.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.02.2009 abgeändert. Die Beklagte wird verpfl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Sept. 2015 - L 1 RS 2/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Anhörung Aussparung Bestimmheitsgrundsatz Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens Überprüfungsverfahren VEB Automatisierungsanlagen Cottbus zusätzlic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2018 - L 1 RS 3/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 30. August 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. März 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Juni 2012 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 RS 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Juli 2016 geändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, Jahresendprämien für die Zuflussjahr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Apr. 2018 - L 3 RS 7/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch.

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2018 - B 5 RS 8/17 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Juli 2016 und des Sozialgerichts Leipzig vom 23. Juni 2015 insoweit aufgehoben, als die Beklagte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2018 - 3 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt im Wege der beruflichen Rehabilitierung die Anerkennung einer Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz der D

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Jan. 2018 - L 3 RS 29/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit z

Bundessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - B 5 RS 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Juni 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückv

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

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Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 6/17 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. August 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 17/16 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vo

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 3/17 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2016 abgeändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 1

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. Mai 2016 und des Sozialgerichts Dresden vom 23. Oktober 2014 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 2/17 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2016 abgeändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 1

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 12/16 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. September 2016 abgeändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. Oktober 2016 abgeändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig v

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 RS 5/17 R

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Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Juli 2016 abgeändert.

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2017 - B 5 RS 14/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2016 abgeändert, soweit die Verurteilung der Beklagten zur Feststellung von Jahresendprämie

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2017 - B 5 RS 11/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. September 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2017 - B 5 RS 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. April 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ch

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2017 - B 5 RS 10/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. August 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts D

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 1. März 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dres

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 7/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 2015 wird wie folgt berichtigt: In Ziffer I Satz 1 wird das Datum "4. August 2014" durch das Datum "2. Juni 2014" ersetzt.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2015 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Oktober 2015 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 9/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2016 aufgehoben, soweit dieses die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt von Jah

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. November 2015 und des Sozialgerichts Dresden vom 12. Februar 2015 abgeändert.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Januar 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dr

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 07. Nov. 2016 - 1 BvR 1089/12, 1 BvR 1090/12, 1 BvR 363/13, 1 BvR 708/13, 1 BvR 2483/13, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 455/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1089/12, 1 BvR 1090/12, 1 BvR 363/13, 1 BvR 708/13, 1 BvR 2483/13, 1 BvR 2368/14 und 1 BvR 455/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 13. Okt. 2016 - L 3 RS 11/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 28. Juni 2012 geändert. Für die Zeit vor dem 4. Dezember 2008 wird der Beklagte nur verpflichtet, den Kläger über die teilweise Rücknahme des Bescheides vom 29. Nov

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 29. Juni 2016 - L 3 RS 42/13

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Fests

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 25. Feb. 2016 - L 3 RS 2/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers im Rahmen des Anspruchs- und Anwartschaftsü

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 28. Jan. 2016 - L 3 RS 8/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 28. Februar 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht

Sozialgericht Halle Urteil, 12. Okt. 2015 - S 4 RS 24/13

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem mit den während dieses Zeitraums e

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 24. Juni 2015 - L 7 R 235/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stralsund vom 11. Juli 2013 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Der Klägerin werden aus den.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Feb. 2015 - L 7 R 147/11

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 14. März 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zug

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Jan. 2015 - L 1 RS 16/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 15. März 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - B 5 RS 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - B 5 RS 2/13 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 1. Juli 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurüc

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - B 5 RS 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Dezember 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - B 5 RS 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Dezember 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - B 5 RS 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Dezember 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 20. Aug. 2014 - L 7 R 7/11

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts A-Stadt vom 2. Dezember 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wi

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 28. Mai 2014 - L 7 R 227/10

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 14. Juli 2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Apr. 2014 - L 1 RS 26/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. April 2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Dez. 2013 - L 1 R 387/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 26. Oktober 2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwische

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2013 - L 1 RS 1/13

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle vom 13. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1

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(1) Für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8. Mai 1945 und vor dem 1. Januar 2025 werden Entgeltpunkte ermittelt, indem der mit den Werten der Anlage 10 vervielfältigte Verdienst (Beitragsbemessungsgrundlage) durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe...
(1) Den Pflichtbeitragszeiten nach diesem Gesetz ist für jedes Kalenderjahr als Verdienst (§ 256a Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) das erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach der Anlage 3...
(1) Das während der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit bis zum 17. März 1990 maßgebende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wird höchstens bis zu dem jeweiligen Betrag der Anlage...