EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
adidas AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
ECLI: ECLI:EU:T:2011:549Entscheidung vom: 29.09.2011
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. September 2011 – adidas/HABM – Patrick Holding (Darstellung eines Schuhs mit zwei Streifen)
(Rechtssache T‑479/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die einen Schuh mit zwei Streifen auf der Seite darstellt – Ältere nationale Marke, die einen Schuh mit drei Streifen auf der Seite darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Kein Nachweis des älteren Rechts – Fehlende Übersetzung wesentlicher Elemente zum Nachweis der Eintragung der älteren Marke – Regel 16 Abs. 3, Regel 17 Abs. 2 und Regel 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95“
Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nichtvorlage der Übersetzung der Urkunde über die Eintragung der älteren nationalen Marke innerhalb der gesetzten Frist – Auswirkung auf das Verfahren vor der Widerspruchsabteilung (Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1, Regel 17 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 32-33)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. August 2008 (Sache R 849/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der adidas AG und der Patrick Holding ApS
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die adidas AG trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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