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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Procaps, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

ECLI: ECLI:EU:T:2010:220Entscheidung vom: 02.06.2010

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 2. Juni 2010 – Procaps/HABM – Biofarma (PROCAPS) (Rechtssache T‑35/09) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PROCAPS – Ältere nationale und internationale Wortmarken PROCAPTAN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32, 62, 66-67) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 24. November 2008 (Sache R 867/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Biofarma SAS und der Procaps, SA Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Procaps, SA Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke PROCAPS für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 35, 39, 40 und 44 – Markenanmeldung Nr. 3519394 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Biofarma SAS Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht: Nationale und internationale Wortmarke PROCAPTAN für Waren der Klasse 5 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Procaps, SA trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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