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Was droht Aufsichtsräten der GmbH in der Krise?
10.11.2025 12:56

1. Ausgangspunkt: Rechtsnatur, Einsetzung und Grundpflichten 1.1. Freiwilliger Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG Die GmbH kann in ihrer Satzung einen Aufsichtsrat vorsehen. § 52 Abs. 1 GmbHG verweist „vorbehaltlich anderweitiger Satzungsbestimmungen“ typologisch...

Author’s summary

Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder fakultativer Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Sanierungsberater, Insolvenzverwalter sowie Investoren mit Sitz in Deutschland. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist deutlich gestiegen; zugleich richten immer mehr GmbHs auf satzungsrechtlicher Grundlage einen freiwilligen (fakultativen) Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG ein – etwa aus Governance‑Gründen, auf Wunsch von Kreditgebern oder in Konzernstrukturen. In der Krise bis hin zur Insolvenzreife verdichten sich Überwachungs‑, Beratungs‑ und Eskalationspflichten dieses Gremiums erheblich. Fehler in dieser Phase können persönliche Haftung auslösen – trotz (oder gerade wegen) des Umstands, dass der fakultative Aufsichtsrat häufig weniger formale Kompetenzen als ein AG‑Aufsichtsrat hat. Der Beitrag arbeitet die Rechtsgrundlagen, aktuellen Streitfragen (insbes. zu § 15b InsO) und Praxis‑To‑dos systematisch auf.

Recht haben oder Recht wählen? Gesellschafterdarlehen im Fokus
10.11.2025 12:46

1. Ausgangslage: Gesellschafterdarlehen im Insolvenzrecht 1.1. § 135 InsO als Anfechtungsnorm Seit dem MoMiG (2008) ist das alte eigenkapitalersatzrechtliche System in das Insolvenzrecht verlagert. § 135 Abs. 1 InsO erlaubt die Anfechtung ·      ...

Author’s summary

Für wen ist dieser Beitrag – und warum jetzt?

Der Aufsatz richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker: Rechtsanwälte, Inhouse‑Counsel, Insolvenzverwalter, CFOs und Bankenjuristen, die Gesellschafterfinanzierungen strukturieren, Sanierungen begleiten oder Ansprüche in der Insolvenz durchsetzen müssen. Das Thema ist hoch aktuell, weil der Bundesgerichtshof Fragen zur Rechtswahl in Gesellschafterdarlehensverträgen dem EuGH vorgelegt hat (BGH, Beschl. v. 16.01.2025 – IX ZR 229/23 (Vorlage an den EuGH)). Im Kern geht es darum, ob sich Gesellschafter durch die Wahl eines ausländischen Vertragsrechts dem deutschen Anfechtungstatbestand des § 135 InsO entziehen können. Mit der Antwort des EuGH steht mehr als nur die Vertragsklausel „Governing Law“ auf dem Spiel: Es geht um Planungssicherheit bei konzerninternen Finanzierungen, um den Nachrang von Gesellschafterforderungen und um die Reichweite des europäischen Insolvenzrechts.

Steuerliche Risiken bei der Abspaltung aus einer Kapitalgesellschaft mit eigenen Anteilen
09.11.2025 15:21

1. Ausgangspunkt: Abspaltung mit „Treasury Shares“ Typische Konstellation: Eine GmbH oder AG („Mutter“) hält eigene Anteile – etwa aus einem früheren Gesellschafter‑Exit oder einem Rückerwerb. Vor einer Transaktion sollen bestimmte Vermögenswerte (IP‑Portfolio...

Author’s summary

Warum das Thema jetzt zählt – und für wen dieser Beitrag gedacht ist

Abspaltungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) gehören zum Standard­instrumentarium der Konzern‑ und Mittelstands­praxis: Risiken werden ausgelagert, nicht mehr strategische Vermögensgegenstände verselbständigt oder Portfoliounternehmen für einen Verkauf vorbereitet. Brisant wird es, wenn die übertragende Kapitalgesellschaft eigene Anteile hält. Dann stellt sich bei einer wertverschiebenden Zuteilung der Anteile am übernehmenden Rechtsträger schnell die Frage nach einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) mit gravierenden steuerlichen Folgen (§ 8 Abs. 3 KStG).

Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteInhouse‑JuristenNotariateSteuerabteilungenund CFOs. Er arbeitet die dogmatischen Leitplanken im Gesellschafts‑ und Steuerrecht heraus, zeigt die Fehlerquellen, und schließt mit konkreten Strukturierungsempfehlungen (inkl. Checkliste).

Vorverurteilung? EGMR sieht keine Konventionsverletzung (Olearius/C.O. ./. Deutschland)
06.10.2025 22:52

Kurz zum Kontext: Was ist „Cum‑Ex“ – und was warf C.O. vor? Cum‑Ex‑Geschäfte sind komplexe Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag, mit denen Kapitalertragsteuermehrfach angerechnet/erstattet wurde, obwohl sie nur einmal oder gar nicht abgeführt...

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Aufhänger. Am 17. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde eines prominenten Cum‑Ex‑Beschuldigten (C.O., allgemein als der Hamburger Bankier Christian Olearius identifiziert) abgewiesen. Die Straßburger Richter sahen keine Verletzung der Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK, obwohl deutsche Strafurteile gegen Mitbeschuldigte dessen mutmaßliche Rolle deutlich beschrieben hatten. Zugleich stellte der EGMR klar: Die Bezugnahmen waren notwendig für die Verurteilung der Mitangeklagten, enthielten keine Schuldfeststellung gegen C.O. und entfalteten keine Bindungswirkung im (separaten) Verfahren gegen ihn. 

Warum das wichtig ist – auch für Nichtjuristen: Gerichte dürfen in Urteilen über Dritte sprechen, wenn das nötig ist, um Angeklagte zu verurteilen – aber ohne diese Dritten bereits als schuldig zu erklären. Der EGMR bestätigt damit eine praxisnahe Balance: Aufklärung ja, Vorverurteilung nein.

Revision gescheitert – Cum‑Ex‑Rechtsprechung wird zementiert (BGH, 1 StR 364/24)
08.10.2025 14:01

Was hat der BGH entschieden? Die Revisionen – gestützt auf Sach‑ und Verfahrensrügen – blieben ohne Erfolg; das Urteil des LG Bonn ist rechtskräftig. Der Sachverhalt ist klassisch Cum‑Ex: „Geltendmachung nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer“ zur...

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Der BGH hat mit Beschluss vom 27. Mai 2025 (Az. 1 StR 364/24) die Revisionen zweier Londoner Fondsmanager der Duet‑Gruppe verworfen. Damit ist deren Verurteilung durch das LG Bonn (Urt. v. 1. 2. 2024) wegen schwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig. Der Fall drehte sich um außerbörsliche Future‑Kontrakte und Leerverkäufe rund um Dividendenstichtage; der Steuerschaden von ca. 92 Mio. € war bei der Depotbank gesichert; jeweils ca. 1,9 Mio. €wurden als Tatlohn eingezogen.

Firmenkreditkarten: Haftung, Richtlinien & GoBD-Nachweise
02.10.2025 16:50

1) Haftung: Wer trägt welches Risiko? Zentral ist die Risikozuordnung zwischen Unternehmen, kartennutzenden Mitarbeitenden und Emittenten (Kartenaussteller/Bank). In der Praxis begegnen sich drei Ebenen: Außenverhältnis (Kunde ↔ Emittent): Für nicht...

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Firmenkreditkarten erleichtern Reisekosten, Beschaffung und wiederkehrende Zahlungen. Gleichzeitig erhöhen sie die Anforderungen an Haftung, interne Kontrolle und Dokumentation. Wer klare Richtlinien, Grenzen und Nachweispflichten verankert, reduziert Haftungsrisiken und beschleunigt Finanzprozesse – von der Zahlung bis zur Betriebsprüfung. Der folgende Überblick bündelt die juristisch-praktisch relevanten Punkte für Unternehmen und Selbständige.

Tatlohn auf Abwegen: BGH weitet Einziehungsdruck aus
29.09.2025 10:42

Kernaussage und dogmatische Einordnung Tatlohn = „für“ die Tat erlangt. Vergütung für die Tatbestandsverwirklichung ist „für“ die Tat i.S.d. § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB und unterliegt damit der Einziehung von Taterträgen – unabhängig davon, ob der Zufluss beim...

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Mit Pressemitteilung Nr. 125/2025 vom 8. Juli 2025 hat der 1. Strafsenat des BGH (Az. 1 StR 58/24) die Einziehung von rund 1,1 Mio. € gegen einen Einziehungsbeteiligten bestätigt. Das Geld war Tatlohn aus Cum‑Ex‑Taten, den der bereits rechtskräftig verurteilte Täter an einen Dritten weitergeleitet hatte; dessen Revision blieb ohne Erfolg. Vorinstanz war das LG Wiesbaden (Urt. v. 30. 05. 2023). Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Die Rolle von Payment-Dienstleistern im Glücksspiel: Was ist rechtlich zu beachten?
30.09.2025 16:31

Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/Q59HmzK38eQ Für eine gesetzeskonforme und sichere Abwicklung von Zahlungsprozessen im regulierten Glücksspiel spielen Payment-Dienstleister eine wichtige Rolle. In Deutschland ist Glücksspiel seit 2021 auch im digitalen...

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 11. Juli 2024 - 26 K 289/23
14.02.2025 17:07

VG Berlin: Rückforderung von Corona-Soforthilfe II rechtmäßig Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe II rechtmäßig war. Die Behörde durfte die ursprüngliche Rü...

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VG Berlin: Rückforderung von Corona-Soforthilfe II rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe II rechtmäßig war. Die Behörde durfte die ursprüngliche Rücknahme der Förderung in einen Widerruf umdeuten, da sich nachträglich herausstellte, dass kein Liquiditätsengpass bestand. Zudem bestätigte das Gericht, dass bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses nur Sach- und Finanzaufwand, nicht aber Personalkosten berücksichtigt werden dürfen. Antragsteller müssen daher genau prüfen, ob sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, da eine nachträgliche Überprüfung zur vollständigen Rückforderung führen kann.

Kammergericht Urteil, 15. Nov. 2022 - 21 U 55/21
21.01.2025 13:07

Das Kammergericht entschied, dass ein Insolvenzverwalter weder einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines sogenannten Insolvenzvertiefungsschadens noch wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens geltend machen kann. Die Entscheidung weicht...

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Das Kammergericht entschied, dass ein Insolvenzverwalter weder einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines sogenannten Insolvenzvertiefungsschadens noch wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens geltend machen kann. Die Entscheidung weicht von der bisher ständigen Rechtsprechung des IX. Senats des Bundesgerichtshofs (IX ZR 204/12, IX ZR 285/14) ab und betont, dass eine solche Klage zu einer unzulässigen Bevorzugung der Altgläubiger führen würde. Die Geltendmachung individueller Schäden steht ausschließlich den direkt betroffenen Gläubigern zu. Zudem verneinte das Gericht die Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters, da keine ausreichende Darlegung des geltend gemachten Schadens vorlag.

Wer sollte es lesen und warum?
Dieses Urteil richtet sich an Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Steuerberater, die sich mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren befassen. Es bietet Klarheit zur Reichweite der Rechte eines Insolvenzverwalters und zu den Grenzen der Schadensersatzansprüche gegenüber Steuerberatern. Ebenso liefert es Orientierung zur Behandlung von Insolvenzverschleppungsschäden und den damit verbundenen Haftungsfragen.

Was steht drin?

  1. Abweisung der Klage: Das Kammergericht wies die Berufung des Insolvenzverwalters ab, da die Aktivlegitimation fehlte und der Schaden nicht ausreichend dargelegt wurde.
  2. Kein Anspruch auf Insolvenzvertiefungsschaden: Ein solcher Anspruch kann nicht durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, da dies die Altgläubiger gegenüber den Neugläubigern unzulässig bevorzugen würde.
  3. Keine Pflichtverletzung des Steuerberaters: Das Gericht stellte fest, dass dem Steuerberater keine kausale Pflichtverletzung nachzuweisen war, die zu einem konkreten Schaden führte.
  4. Abweichung von der BGH-Rechtsprechung: Das Kammergericht stellt sich gegen die Auffassung des BGH, wonach der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzvertiefungsschäden geltend machen kann.

Dieses Urteil bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grenzen der Insolvenzverwaltertätigkeit und die haftungsrechtliche Verantwortung von Steuerberatern.

Landgericht Berlin Urteil, 28. Feb. 2024 - 66 S 178/22
17.12.2024 15:00

Wann muss ein Vermieter die Miethöhe nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung offenlegen? – Ein wegweisendes Urteil des LG Berlin Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2024 (Az. 66 S 178/22) eine wichtige...

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Wann muss ein Vermieter die Miethöhe nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung offenlegen? – Ein wegweisendes Urteil des LG Berlin

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2024 (Az. 66 S 178/22) eine wichtige Entscheidung zur Auskunftspflicht des Vermieters nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung getroffen. Der Fall ist besonders relevant für Mieter, die nach einer solchen Kündigung den Verdacht haben, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben wurde. Der Artikel richtet sich an Mieter, Vermieter sowie Fachanwälte für Mietrecht, da er zentrale Grundsätze zur Miethöhe und möglichen Ersatzansprüchen klarstellt.

Worum ging es in dem Fall?

Ein Mieter wurde aufgrund einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter zum Zweck der Nutzung durch dessen Tochter zum Auszug gezwungen. Nach der Räumung zog die Tochter jedoch nicht ein. Stattdessen wurde die Wohnung an neue Mieter weitervermietet. Der ehemalige Mieter verlangte daraufhin Auskunft über die Miethöhe, die mit den neuen Mietern vereinbart wurde, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

Was hat das Gericht entschieden?

Das LG Berlin urteilte zugunsten des Mieters und bestätigte dessen Auskunftsanspruch gemäß § 242 BGB. Nach Ansicht des Gerichts besteht der Anspruch auf Offenlegung der Miethöhe, weil der Mieter mögliche Ersatzansprüche nach § 285 Abs. 1 BGB prüfen kann. Der Vermieter könnte verpflichtet sein, Mehrerlöse herauszugeben, die durch die Neuvermietung entstanden sind.

Warum ist das Urteil wichtig?

  1. Auskunftsanspruch bei vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung: Der Mieter kann die Offenlegung der Miethöhe verlangen, um seine rechtlichen Ansprüche zu überprüfen.
  2. Mehrerlös als Surrogat: Falls der Vermieter die Wohnung zu einer höheren Miete weitervermietet, kann der ehemalige Mieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil dieses Mehrerlöses herausverlangen.
  3. Missbrauch von Eigenbedarfskündigungen: Das Urteil stärkt Mieterrechte und setzt Vermietern klare Grenzen bei der Nutzung von Eigenbedarfskündigungen.

Für wen ist das Urteil relevant?

Das Urteil bietet Mietern wichtige Handlungsoptionen, wenn sie eine Eigenbedarfskündigung für unberechtigt halten. Für Vermieter verdeutlicht es die rechtlichen Risiken bei unzutreffenden Kündigungsgründen. Rechtsanwälte für Mietrecht erhalten zudem neue Argumentationslinien für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

Das Urteil ist somit ein prägnantes Beispiel für die Anwendung des Treu-und-Glauben-Grundsatzes (§ 242 BGB)und zeigt, wie Mieter sich gegen missbräuchliche Kündigungen wehren können. Ein Schritt, der für mehr Gerechtigkeit auf dem angespannten Mietmarkt sorgt.

Amtsgericht Mitte Urteil, 3. Feb. 2022 - 25 C 154/21
08.12.2024 15:03

Amtsgericht Neukölln Urteil, 10. Nov. 2021 - 3 C 237/21
01.12.2024 17:49

Amtsgericht Neukölln Urteil vom 10. November 2021 Az.: 3 C 237/21         In dem Rechtsstreit   A, _________, ____ Berlin - Klägerin -   Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Streifler & Kollegen...

Landgericht Berlin Urteil, 15. Apr. 2024 - 27 O 256/22
01.12.2024 13:50

Landgericht Berlin Urteil vom 15. April 2024 Az.: 27 O 256/22         In dem Rechtsstreit   A, ______straße ___, _____ Rostock - Kläger -   Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kilger & Fülleborn...

Amtsgericht Tiergarten Urteil, 8. Nov. 2019 - (262 Cs) 3022 Js 386/19 (213/19)
19.10.2024 16:24

Amtsgericht Tiergarten Urteil vom 8. November 2019 Az.: (262 Cs) 3022 Js 386/19 (213/19)     In der Strafsache g e g e n C____, geboren am __.__.____ in (Rom)/ltalien, wohnhaft ______str. __, _____ Berlin, verheiratet,  italienische Staatsangehö...

Amtsgericht Mitte Urteil, 17. Mai 2019 - 9 C 28/19
17.10.2024 14:58

Amtsgericht Mitte Urteil vom 17. Mai 2019 Az.:9 C 28/19                                   ...