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Immobilienbewertung im Streitfall: Wann der Marktwert rechtlich wichtig wird und welche Unterlagen zählen
23.01.2026 21:28

Wann wird der Wert einer Immobilie ein Streitpunkt? Es geht in Konflikten häufig nicht nur um „zu hoch“ oder „zu niedrig“, sondern um den Bewertungsstichtag und um die Fakten, die in die Bewertung einfließen. Der Stichtag ist der Tag, auf das sich eine...

Author’s summary

Sobald eine Immobilie im Streit ist, wird eine belastbare Wertermittlung wichtig. Eine Zahl, die nur grob geschätzt werden kann, hilft in Verhandlungen nur selten weiter. Je näher ein Verfahren rückt, desto mehr Bedeutung gewinnt auch eine nachvollziehbare Grundlage, die Annahmen dokumentiert und sachlich geprüft werden kann. Der Marktwert ist dann nicht nur Orientierung, er ist vielfach auch Ausgangsbasis für Ausgleichszahlungen, Vergleichsangebote und für die Frage, ob sich ein Verkauf denn wirklich lohnt.

Abmahnung und außerordentliche Kündigung
19.01.2026 17:07

A. Gesetzlicher Rahmen Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 Abs. 1 BGB geregelt. Danach kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach...

Author’s summary

Die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB stellt den schwersten Eingriff in den Bestand eines Arbeitsverhältnisses dar. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, und entzieht dem Arbeitnehmer damit regelmäßig die wirtschaftliche Grundlage. Vor diesem Hintergrund ist seit jeher umstritten, wann der Arbeitgeber vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung zunächst abmahnen muss. Die Praxis zeigt, dass Kündigungen häufig nicht an der Schwere des Vorwurfs, sondern an einer unzureichenden Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitern.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt dabei eine konsequent einzelfallbezogene Linie. Weder kennt das Gesetz „absolute Kündigungsgründe“, noch existiert ein Bereich, in dem Abmahnungen stets entbehrlich wären. Maßgeblich ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls noch eine positive Zukunftsprognose besteht. Der folgende Beitrag stellt den gesetzlichen Rahmen dar, arbeitet die maßgeblichen Rechtsprechungslinien heraus, ordnet den Streitstand ein und zeigt, welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.

Wettbewerbsrisiken erkennen und rechtssicher steuern
21.01.2026 12:36

Irreführung durch Unterlassen: Verschärfte Transparenzpflichten Die grundlegende Norm nahezu jeder wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung ist das Irreführungsverbot nach §§ 5, 5a UWG. Doch was bedeutet der Begriff „Irreführung“ in der heutigen Rechtspraxis?...

Author’s summary

Das Wettbewerbsrecht, allen voran das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ist in der Praxis erheblich mehr als ein bloßes Regelwerk für Werbeverbote. Wer in diesem Rahmen Fehler macht, riskiert nicht nur, dass seine Kampagne untersagt wird, sondern rüttelt auch am Kern der unternehmerischen Reputation. Aktuell entwickeln sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in puncto „Green Claims“, KI-gestützten Algorithmen und der EU-weiten Harmonisierung des Verbraucherschutzes in einem rasanten Tempo. Was heute noch zulässig ist, kann bereits morgen mit rechtlichen Risiken behaftet sein. Das rein intuitive Vorgehen im Marketing ist unter diesen erschwerten Bedingungen nicht mehr vertretbar.

Allerdings muss diese Komplexität Kreativität nicht ausbremsen, im Gegenteil: Mit einer fundierten juristischen Prüfung schafft man die notwendige Sicherheit, um innovative Kampagnen rechtssicher zu entwickeln und nachhaltig am Markt zu verankern.

Berliner Testament: Kann der überlebende Ehegatte die Schlusserben nach dem ersten Todesfall noch enterben?
15.01.2026 02:31

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt zugleich zwei Dinge: Zum einen können spätere Einzeltestamente unwirksam sein, wenn sie die bindende Schlusserbenregelung abändern. Das zeigt etwa der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.07.2025 – 3 Wx 116/25, in dem ein...

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Viele Ehepaare setzen sich im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Stirbt zuerst ein Ehegatte, stellt sich oft Jahre später die Frage: Darf der überlebende Ehegatte die Schlusserben noch austauschen oder einzelne Kinder „enterben“, indem er ein neues Einzeltestament schreibt? Die Antwort lautet häufig: nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Schlusserbeneinsetzung wechselbezüglich war und damit nach dem Tod des Erstversterbenden bindend geworden ist. Das Gesetz nimmt dem Überlebenden grundsätzlich das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB).

Milieuschutz auch in „guten Lagen“? – Was § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB wirklich erlaubt und wie Eigentümer:innen klug reagieren
29.12.2025 15:58

1. Normativer Ausgangspunkt: Erhaltung „der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ Die soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ein Unterfall der Erhaltungssatzung. Sie stellt Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen...

Author’s summary

Der Beitrag richtet sich an Eigentümer:innen, Vermieter:innen, Hausverwaltungen und beratende Anwält:innen, die in Milieuschutzgebieten investieren, modernisieren oder umnutzen möchten – und sich fragen, ob und wie eine soziale Erhaltungssatzung auch in Quartieren zulässig ist, in denen (noch) gut verdienende Haushalte wohnen.

Städte setzen die soziale Erhaltungssatzung zunehmend nicht nur dort ein, wo Haushalte am unteren Einkommensrand leben. Auch stabile, nachgefragte Viertel geraten in den Blick, weil Kommunen Verdrängungsprozesse früh abfangen wollen. Das wirft die Grundsatzfrage auf: Darf Milieuschutz auch „Besserverdienende“ schützen? Und wenn ja – wo verläuft die Grenze zur unzulässigen Sozial- und Mietsteuerung über Baurecht?

Einen ausführlichen Artikel zum Milieuschutz in Deutschland inklusive aktueller Rechtsprechung, sowie Praxishinweise von RA Dirk Streifler finden Sie hier.

Milieuschutz in Deutschland – Einführung, aktuelle Rechtsprechung und Praxishinweise
23.12.2025 19:21

Gliederung A. Gesetzlicher Rahmen und Zweck des Milieuschutzes B. Festsetzung sozialer Erhaltungsgebiete C. Genehmigungspflichten bei baulichen Maßnahmen D. Milieuschutz, Umwandlung und kommunales Vorkaufsrecht E. Antragsverfahren und Sanktionen (Bußgeld...

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Ein klassisches Mandat: Eine vermietete Eigentumswohnung im Berliner Altbau, Milieuschutzgebiet, gute Lage. Die Mieterin verstirbt, der Erwerber möchte selbst einziehen, das Bad „auf Stand bringen“, Wände versetzen, vielleicht einen kleinen Balkon anbauen. Auf dem Papier klingt das nach privater Lebensgestaltung. In der Praxis taucht schnell ein anderes Wort auf: Milieuschutz – und mit ihm ein eigener Strauß an Genehmigungspflichten, Streitfragen und Risiken.

Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick zum Milieuschutzrecht in Deutschland, mit Schwerpunkt § 172 BauGB, den Umwandlungsregelungen nach § 250 BauGB und dem kommunalen Vorkaufsrecht. Im Mittelpunkt stehen typische Konflikte aus der jüngeren Rechtsprechung, insbesondere aus Berlin, München, Hamburg und anderen Großstädten.

Asyl, Aufenthalt, Integration: Ein systematischer Überblick für Praxis und Mandanten Kurzüberblick für Nichtjuristen
11.12.2025 11:13

I. Rechtsrahmen und Zuständigkeiten (Stand 2025) Verfassungsrechtlich prägen gesetze/gg/i/art-1, gesetze/gg/i/art-2, gesetze/gg/i/art-3, gesetze/gg/i/art-6 und gesetze/gg/i/art-16a die Leitplanken. Das gesetze/asylvfg-1992 regelt Schutzformen, Verfahren und...

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Das Ausländerrecht regelt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Schutz vor Verfolgung und Integrationsförderung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zentrale Normen sind Art. 16a GG (Asyl), das Asylgesetz (AsylG) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ergänzt durch unions- und völkerrechtliche Vorgaben (u. a. GFK, Dublin-III-Verordnung). Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Ausländerbehörden sind gerichtlich überprüfbar. Erfolgsfaktoren sind vollständige Unterlagen, konsistente Angaben und frühzeitiger Rechtsrat.

Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklage
23.12.2025 19:38

I. Ausgangspunkte: Verwaltungsakt, Prozess und „Zeit“ 1. Der Verwaltungsakt als zeitgebundene hoheitliche Entscheidung Der Verwaltungsakt (VA) ist nicht bloß Regelungsinhalt; er ist hoheitliches Handeln in einem bestimmten Zeitpunkt: Zuständigkeit...

Author’s summary

Wen dieser Beitrag adressiert – und warum das Thema gerade jetzt wichtig ist.

Der Aufsatz richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmens‑ und Behördenjuristinnen, Syndizi und Prozessverantwortliche, die regelmäßig mit verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren befasst sind. Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es für die gerichtliche Beurteilung von Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklagen ankommt, entscheidet nicht nur Fälle – sie steuert Sachverhaltsaufbereitung, Beweisanträge, die prozessuale Taktik (z. B. Nachschieben von Gründen, Klageänderung, Erledigung) und die materiellen Erfolgsaussichten. Sie ist in Ausbildung und Praxis „Dauerbrenner“, bleibt aber dogmatisch anspruchsvoll, weil sich verwaltungsrechtliche Legitimationsmodelle (Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns) mit prozessualen Effektivitätsanforderungen (Art. 19 Abs. 4 GG) in der Zeit verschränken. Im Folgenden wird der Meinungsstand herausgearbeitet, in eine funktionenorientierte Systematik überführt und in konkrete Handlungsregeln übersetzt.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 2. Apr. 2025 - 19 K 351.23
11.12.2025 15:19

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 351/23) richtet sich an alle Eigentümerinnen, Verwalterinnen, Immobilienakteur:innen und Bezirksbehörden, die in Milieuschutzgebieten bauliche Änderungen planen oder genehmigen...

Author’s summary

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 351/23) richtet sich an alle Eigentümerinnen, Verwalterinnen, Immobilienakteur:innen und Bezirksbehörden, die in Milieuschutzgebieten bauliche Änderungen planen oder genehmigen müssen. Es ist besonders wichtig für Modernisierungsfragen, bei denen Kläger*innen gegen die Versagung von erhaltungsrechtlichen Genehmigungen klagen.

 Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat entschieden, dass kleine Balkone (ca. 4 m²) – wie auch der Einbau wandhängender WCs oder Handtuchheizkörper (in einem Parallelverfahren VG 19 K 17/22) – in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig sind, weil sie dem zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung entsprechen und keine erhebliche Verdrängungsgefahr begründen. 

Diese Entscheidung präzisiert den genehmigungsrechtlichen Standard für Modernisierungen in Milieuschutzgebieten und wirkt als richtungsweisende Orientierung für die Bau- und Genehmigungspraxis in Berlin. Unter dem Urteilstext folgt ein ausführlicher juristischer Kommentar mit Bewertung, praktischen Hinweisen und Einordnung in die aktuelle Rechtsprechung.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 2. Apr. 2025 - VG 19 K 17/22
11.12.2025 15:02

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 17/22) richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen, Planer sowie Bezirksämter, die in Milieuschutzgebieten von Berlin modernisieren wollen. Es ist insbesondere...

Author’s summary

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. April 2025 (VG 19 K 17/22) richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen, Planer sowie Bezirksämter, die in Milieuschutzgebieten von Berlin modernisieren wollen. Es ist insbesondere für alle wichtig, die in sozialen Erhaltungsgebieten bauliche Änderungen beantragen und sich fragen, welche Modernisierungen dort zulässig sind.

Das Gericht hat entschieden, dass bestimmte Modernisierungsmaßnahmen – etwa der Einbau wandhängender WCs, Handtuchheizkörper in Standardausführung und der Anbau kleiner Balkone (ca. 4 m²) – auch in Milieuschutzgebieten grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Diese Maßnahmen dienen nach Ansicht des Gerichts der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung und übersteigen diesen Standard nicht.

Weil die Entscheidung die bislang strikten Praxislinien der Berliner Bezirksämter aufbricht und klare Kriterien dafür liefert, welche Maßnahmen trotz Milieuschutz genehmigt werden müssen. Unter dem Urteilstext finden Sie einen ausführlichen Kommentar mit Bewertung, rechtlicher Einordnung, Praxishinweisen und Hinweisen auf abweichende Meinungen.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil, 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11
11.12.2025 14:29

Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.05.2012 (OVG 10 B 9.11) betrifft alle Eigentümer, Verwalter und Investoren von Altbauten in Milieuschutzgebieten ebenso wie Mieter, Planer und die Genehmigungsbehörden. Es klärt, unter welchen...

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Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.05.2012 (OVG 10 B 9.11) betrifft alle Eigentümer, Verwalter und Investoren von Altbauten in Milieuschutzgebieten ebenso wie Mieter, Planer und die Genehmigungsbehörden. Es klärt, unter welchen Voraussetzungen der Einbau bzw. Ausbau eines Aufzugs in einem sozial geschützten Gebiet trotz Erhaltungssatzung genehmigt werden muss.

Das Gericht bejaht einen Anspruch auf erhaltungsrechtliche Genehmigung nach § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 BauGB, wenn der Aufzug der „Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung“ unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Für ein sechsgeschossiges Wohnhaus gehört dazu ein Aufzug mit Haltestellen in allen Geschossen – auch im Milieuschutzgebiet. Eine Versagung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa bei ungewöhnlich kostenaufwändigen Maßnahmen oder einer überdurchschnittlichen Verdrängungsgefahr mit Vorbildwirkung.

Die Entscheidung prägt bis heute die Genehmigungspraxis in Berliner und anderen Milieuschutzgebieten – u. a. in Verwaltungshinweisen und Merkblättern der Bezirke. Sie zeigt, wie weit Modernisierung und Barrierefreiheit gehen dürfen, ohne den Milieuschutz auszuhebeln. Unter dem Urteilstext finden Sie einen ausführlichen juristischen Kommentar mit einer Bewertung der Entscheidung, praktischen Hinweisen und Hinweisen zu abweichender Rechtsprechung.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 11. Juli 2024 - 26 K 289/23
14.02.2025 17:07

VG Berlin: Rückforderung von Corona-Soforthilfe II rechtmäßig Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe II rechtmäßig war. Die Behörde durfte die ursprüngliche Rü...

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VG Berlin: Rückforderung von Corona-Soforthilfe II rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe II rechtmäßig war. Die Behörde durfte die ursprüngliche Rücknahme der Förderung in einen Widerruf umdeuten, da sich nachträglich herausstellte, dass kein Liquiditätsengpass bestand. Zudem bestätigte das Gericht, dass bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses nur Sach- und Finanzaufwand, nicht aber Personalkosten berücksichtigt werden dürfen. Antragsteller müssen daher genau prüfen, ob sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, da eine nachträgliche Überprüfung zur vollständigen Rückforderung führen kann.

Kammergericht Urteil, 15. Nov. 2022 - 21 U 55/21
21.01.2025 13:07

Das Kammergericht entschied, dass ein Insolvenzverwalter weder einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines sogenannten Insolvenzvertiefungsschadens noch wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens geltend machen kann. Die Entscheidung weicht...

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Das Kammergericht entschied, dass ein Insolvenzverwalter weder einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines sogenannten Insolvenzvertiefungsschadens noch wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens geltend machen kann. Die Entscheidung weicht von der bisher ständigen Rechtsprechung des IX. Senats des Bundesgerichtshofs (IX ZR 204/12, IX ZR 285/14) ab und betont, dass eine solche Klage zu einer unzulässigen Bevorzugung der Altgläubiger führen würde. Die Geltendmachung individueller Schäden steht ausschließlich den direkt betroffenen Gläubigern zu. Zudem verneinte das Gericht die Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters, da keine ausreichende Darlegung des geltend gemachten Schadens vorlag.

Wer sollte es lesen und warum?
Dieses Urteil richtet sich an Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Steuerberater, die sich mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren befassen. Es bietet Klarheit zur Reichweite der Rechte eines Insolvenzverwalters und zu den Grenzen der Schadensersatzansprüche gegenüber Steuerberatern. Ebenso liefert es Orientierung zur Behandlung von Insolvenzverschleppungsschäden und den damit verbundenen Haftungsfragen.

Was steht drin?

  1. Abweisung der Klage: Das Kammergericht wies die Berufung des Insolvenzverwalters ab, da die Aktivlegitimation fehlte und der Schaden nicht ausreichend dargelegt wurde.
  2. Kein Anspruch auf Insolvenzvertiefungsschaden: Ein solcher Anspruch kann nicht durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, da dies die Altgläubiger gegenüber den Neugläubigern unzulässig bevorzugen würde.
  3. Keine Pflichtverletzung des Steuerberaters: Das Gericht stellte fest, dass dem Steuerberater keine kausale Pflichtverletzung nachzuweisen war, die zu einem konkreten Schaden führte.
  4. Abweichung von der BGH-Rechtsprechung: Das Kammergericht stellt sich gegen die Auffassung des BGH, wonach der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzvertiefungsschäden geltend machen kann.

Dieses Urteil bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grenzen der Insolvenzverwaltertätigkeit und die haftungsrechtliche Verantwortung von Steuerberatern.

Landgericht Berlin Urteil, 28. Feb. 2024 - 66 S 178/22
17.12.2024 15:00

Wann muss ein Vermieter die Miethöhe nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung offenlegen? – Ein wegweisendes Urteil des LG Berlin Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2024 (Az. 66 S 178/22) eine wichtige...

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Wann muss ein Vermieter die Miethöhe nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung offenlegen? – Ein wegweisendes Urteil des LG Berlin

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2024 (Az. 66 S 178/22) eine wichtige Entscheidung zur Auskunftspflicht des Vermieters nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung getroffen. Der Fall ist besonders relevant für Mieter, die nach einer solchen Kündigung den Verdacht haben, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben wurde. Der Artikel richtet sich an Mieter, Vermieter sowie Fachanwälte für Mietrecht, da er zentrale Grundsätze zur Miethöhe und möglichen Ersatzansprüchen klarstellt.

Worum ging es in dem Fall?

Ein Mieter wurde aufgrund einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter zum Zweck der Nutzung durch dessen Tochter zum Auszug gezwungen. Nach der Räumung zog die Tochter jedoch nicht ein. Stattdessen wurde die Wohnung an neue Mieter weitervermietet. Der ehemalige Mieter verlangte daraufhin Auskunft über die Miethöhe, die mit den neuen Mietern vereinbart wurde, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

Was hat das Gericht entschieden?

Das LG Berlin urteilte zugunsten des Mieters und bestätigte dessen Auskunftsanspruch gemäß § 242 BGB. Nach Ansicht des Gerichts besteht der Anspruch auf Offenlegung der Miethöhe, weil der Mieter mögliche Ersatzansprüche nach § 285 Abs. 1 BGB prüfen kann. Der Vermieter könnte verpflichtet sein, Mehrerlöse herauszugeben, die durch die Neuvermietung entstanden sind.

Warum ist das Urteil wichtig?

  1. Auskunftsanspruch bei vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung: Der Mieter kann die Offenlegung der Miethöhe verlangen, um seine rechtlichen Ansprüche zu überprüfen.
  2. Mehrerlös als Surrogat: Falls der Vermieter die Wohnung zu einer höheren Miete weitervermietet, kann der ehemalige Mieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil dieses Mehrerlöses herausverlangen.
  3. Missbrauch von Eigenbedarfskündigungen: Das Urteil stärkt Mieterrechte und setzt Vermietern klare Grenzen bei der Nutzung von Eigenbedarfskündigungen.

Für wen ist das Urteil relevant?

Das Urteil bietet Mietern wichtige Handlungsoptionen, wenn sie eine Eigenbedarfskündigung für unberechtigt halten. Für Vermieter verdeutlicht es die rechtlichen Risiken bei unzutreffenden Kündigungsgründen. Rechtsanwälte für Mietrecht erhalten zudem neue Argumentationslinien für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

Das Urteil ist somit ein prägnantes Beispiel für die Anwendung des Treu-und-Glauben-Grundsatzes (§ 242 BGB)und zeigt, wie Mieter sich gegen missbräuchliche Kündigungen wehren können. Ein Schritt, der für mehr Gerechtigkeit auf dem angespannten Mietmarkt sorgt.

Amtsgericht Mitte Urteil, 3. Feb. 2022 - 25 C 154/21
08.12.2024 15:03

Amtsgericht Neukölln Urteil, 10. Nov. 2021 - 3 C 237/21
01.12.2024 17:49

Amtsgericht Neukölln Urteil vom 10. November 2021 Az.: 3 C 237/21         In dem Rechtsstreit   A, _________, ____ Berlin - Klägerin -   Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Streifler & Kollegen...