10179 Berlin

10179 Berlin
Anwälte in {{regionname}}
Artikel von Anwälten {{regionname}}
Urteilen von Gerichten in {{regionname}}

In 10179 Berlin finden Sie bei ra.de 1 Gericht.
Außerdem finden Sie:
39 Anwaltskanzleien mit 87 Anwälten

Anwälte in {{regionname}}

LL.M. (Berlin) Ákos Süle
10179Berlin
Rechtsanwältin Gemma Lewandowsky
10179Berlin

Sie?

Rechtsanwalt Stefan Koslowski
10179Berlin
Kollmorgen & Partner
10179Berlin
Rechtsanwalt & Mediator Patrick Merkle
10179Berlin
Rechtsanwalt Jürgen Ebbing
10179Berlin
Rechtsanwälte Gutöhrlein und Friedmann, Berlin
10179Berlin
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklage
01.12.2025 11:10

I. Ausgangspunkte: Verwaltungsakt, Prozess und „Zeit“ 1. Der Verwaltungsakt als zeitgebundene hoheitliche Entscheidung Der Verwaltungsakt (VA) ist nicht bloß Regelungsinhalt; er ist hoheitliches Handeln in einem bestimmten Zeitpunkt: Zuständigkeit...

Author’s summary

Dogmatik, Streitfragen und ein praxistauglicher Kompass für die verwaltungsgerichtliche Beratung

Wen dieser Beitrag adressiert – und warum das Thema gerade jetzt wichtig ist.
Der Aufsatz richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmens‑ und Behördenjuristinnen, Syndizi und Prozessverantwortliche, die regelmäßig mit verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren befasst sind. Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es für die gerichtliche Beurteilung von Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklagen ankommt, entscheidet nicht nur Fälle – sie steuert Sachverhaltsaufbereitung, Beweisanträge, die prozessuale Taktik (z. B. Nachschieben von Gründen, Klageänderung, Erledigung) und die materiellen Erfolgsaussichten. Sie ist in Ausbildung und Praxis „Dauerbrenner“, bleibt aber dogmatisch anspruchsvoll, weil sich verwaltungsrechtliche Legitimationsmodelle (Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns) mit prozessualen Effektivitätsanforderungen (Art. 19 Abs. 4 GG) in der Zeit verschränken. Im Folgenden wird der Meinungsstand herausgearbeitet, in eine funktionenorientierte Systematik überführt und in konkrete Handlungsregeln übersetzt.

Die EU‑KI‑Verordnung (AI Act) in der anwaltlichen Praxis
27.11.2025 19:54

1. Normativer Rahmen: Was der AI Act regelt – und wen er trifft Die Verordnung verfolgt einen einheitlichen, unionsweiten Rechtsrahmen für den sicheren und grundrechtskonformen Einsatz von KI. Sachlicher Ausgangspunkt ist das „KI‑System“ – ein maschinengestützt...

Author’s summary

Systematik, Streitfragen und ein belastbarer Fahrplan bis 2027

Dieser Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, In‑House‑Juristen, Compliance‑Verantwortliche, Produkt‑ und Datenverantwortliche sowie Vorstände und Aufsichtsräte, die KI‑Produkte entwickeln, einkaufen oder in Organisationen einsetzen. „Jetzt“ ist der richtige Zeitpunkt, weil die Verordnung (EU) 2024/1689 – kurz: AI Act – bereits in Kraft ist und in Stufen gilt. Verbotene Praktiken greifen früh, Pflichten für General‑Purpose‑Modelle (GPAI) folgen zeitnah, der breite Pflichtenkern für Hochrisiko‑Systeme greift später; zugleich kristallisiert sich die europäische Aufsichtsarchitektur (AI Office, Marktüberwachungsbehörden) heraus. Wer seinen Rollen‑ und Systembestand heute sauber erfasst und die Governance entlang der Verordnung aufsetzt, vermeidet operative Reibungsverluste und Haftungsrisiken morgen.

KI im Gesellschaftsrecht – Sorgfalt, Organisation und Verantwortung in Zeiten lernender Systeme
27.11.2025 19:48

I. Begriffsrahmen: Was „KI“ im gesellschaftsrechtlichen Kontext bedeutet Juristisch relevant ist nicht die Marketing‑Vokabel „KI“, sondern die technische Struktur dahinter: maschinell erstellte Ausgaben (Vorhersagen, Scores, Empfehlungen, Entscheidungen), die...

Author’s summary

Einführung: Warum dieses Thema jetzt Priorität hat

Künstliche Intelligenz hat die Schwelle von „Pilotprojekten“ zur produktiven Unternehmensrealität überschritten. Nahezu jede Branche nutzt heute algorithmische Systeme zur Mustererkennung, Prognose, Entscheidungsunterstützung oder Content‑Erzeugung. Damit verschiebt sich nicht nur die Betriebsorganisation, sondern auch der juristische Erwartungshorizont an Leitung und Überwachung von Unternehmen. Der Einsatz von KI ist kein reines IT‑Thema; er ist Vorstandssache, Geschäftsführungsaufgabe und Gegenstand der anwaltlichen Beratung – mit Rückwirkungen auf Gesellschaftsrecht, Aufsichts‑ und Haftungsrecht, Datenschutz und Arbeitsrecht. Dieser Aufsatz zeichnet die Leitplanken des Gesellschaftsrechts für den Umgang mit KI nach, ordnet wissenschaftliche Streitfragen ein und übersetzt sie in praxistaugliche Maßstäbe für Unternehmensorgane und beratende Kanzleien.

Die (Auflassung-)Vormerkung im Immobilienverkehr
26.11.2025 17:44

2. Dogmatische Einordnung – „akzessorisches Sicherungsmittel sui generis“ Die Vormerkung ist ein grundbuchbezogenes Sicherungsmittel eigener Art: Sie sichert einen schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung (z. B. den Anspruch des Käufers auf...

Author’s summary

1. Für wen ist dieser Beitrag – und warum ist das Thema relevant?

Der Beitrag richtet sich an Praktiker:innen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Immobilien‑, Bank‑, Insolvenz‑ und Zwangsvollstreckungsrecht, Inhouse‑Counsel von Bauträgern und Kreditinstituten sowie an anspruchsvolle Mandant:innen (Verkäufer, Käufer, Finanzierer).

Die Vormerkung nach §§ 883 ff. BGB ist das zentrale Sicherungsmittel im Grundstücksrecht. Sie entscheidet, ob der (spätere) Erwerb eines dinglichen Rechts – typischerweise des Eigentums – vollstreckungs‑ und insolvenzfestverwirklicht werden kann und ob Zwischenverfügungen (etwa Grundpfandrechte, Doppelverkäufe, Versteigerungsergebnisse) relativ unwirksam bleiben. Ohne tragfähige Vormerkung sind Kaufpreiszahlungen, Finanzierungen und Bauträgerprojekte regelmäßig ein Hochrisiko. Gleichzeitig wirft die Vormerkung eine Reihe dogmatischer und praktischer Streitfragen auf, die in Verhandlungen, Gestaltung und Prozessführung zu beherrschen sind.

„Raus aus der GmbH“ – Austritt, Abfindung und Gestaltung in Rechtsprechung und Praxis
24.11.2025 11:20

1. Ausgangspunkt: Was meint „Austritt“ im GmbH‑Recht? Das GmbHG kennt – abgesehen von Sonderfällen wie § 27 Abs. 1 S. 1 GmbHG (Kündigung der Stammeinlage vor Eintragung) – kein generelles gesetzliches Austrittsrecht. Anerkannt ist aber kraft Rechtsfortbildung...

Author’s summary

Der Aufsatz richtet sich an Geschäftsführer:innen, Gesellschafter und Beiräte von GmbHs, an beratende Rechtsanwält:innen und Notar:innen sowie an M&A‑, Familien‑ und Startup‑Praxis. Der Austritt eines Gesellschafters ist selten Routine, aber in Konfliktlagen, Nachfolgesituationen und Restrukturierungen häufig das entscheidende Instrument, um verhärtete Strukturen zu lösen – mit massiven Folgen für Governance, Liquidität und Finanzierung. Zugleich ist der Austritt rechtlich eigenständig (und anders als bei Personengesellschaften) zu denken: Er ist nicht im Gesetz umfassend geregelt, vieles ist Rechtsfortbildung und Vertragstechnik. Dieser Beitrag gibt einen systematischen Überblick, ordnet die wesentlichen Streitfragen ein und zeigt konkrete, praxistaugliche Gestaltungslösungen.

Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) im Jahr 2025 – Leitlinien nach der Rechtsprechungswende, Streitfragen und Praxistipps
19.11.2025 13:32

1. Normativer Ausgangspunkt und Systematik Die Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) ermöglicht die Rückgewähr von Rechtshandlungen, die der Schuldner mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vornimmt, sofern der Anfechtungsgegner diesen Vorsatz kannte. Seit der...

Author’s summary

Für wen ist dieser Beitrag – und warum jetzt?

Der Beitrag richtet sich an Insolvenzverwalter:innen, Prozessanwält:innen, In‑house‑Jurist:innen von Finanzierern und Lieferanten, Sanierungsberater sowie an Richter:innen der Zivil- und Insolvenzgerichte. Seit der Rechtsprechungswende des IX. Zivilsenats vom 6. Mai 2021 hat sich die Dogmatik der Vorsatzanfechtung merklich verschoben – mit spürbaren Konsequenzen für Beweisführung, Prozessrisiken und Vertragsgestaltung. Neuere Entscheidungen aus 2022–2024 schärfen die Konturen weiter und korrigieren Missverständnisse („bloße Hoffnung“ genügt nicht). Dieser Überblick ordnet die Linien, zeigt ein belastbares Prüfprogramm und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Die Call Option im Gesellschafts und Restrukturierungsrecht
19.11.2025 12:58

2. Begriff und Grundmechanik Unter einer Call‑Option verstehen wir im Gesellschaftsrecht das einseitig ausübbares Erwerbsrecht des Begünstigten (Optionsberechtigten) auf Übertragung bestimmter Geschäftsanteile oder Aktien zu einem festgelegten oder...

Author’s summary

1. Worum geht es – und für wen ist der Beitrag gedacht?

Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit gesellschafts‑, finanzierungs‑ oder insolvenzrechtlichem Schwerpunkt, an M&A‑Praktiker, Sanierungsberater, Kreditgeber und Investoren. Er ist ebenso für Geschäftsleitungen, Aufsichtsgremien und Family‑Office‑Vertreter relevant, die in Transaktionen oder Restrukturierungen Optionsrechte als Steuerungsinstrument einsetzen (oder sich dagegen wappnen) müssen. Die Call‑Option – das vertragliche Recht, zu vorab definierten Konditionen Unternehmensanteile zu erwerben – ist weit mehr als ein „M&A‑Feintuning“. In Krisensituationen entscheidet ihre Ausgestaltung häufig über Timing, Kontrollwechsel und Insolvenzrisiken – und damit über den Erfolg einer Sanierung. Die jüngsten Veränderungen der Zwangsverwertungswege (u.a. Reform der öffentlichen Versteigerung in § 383 BGB durch das BEG IV) sowie die fortentwickelte Rechtsprechung zum Verfallsverbot (§ 1229 BGB) verschieben die Vorteile und Gefahren gegenüber klassischen Sicherheitenstrukturen. Dieser Aufsatz ordnet die Call‑Option dogmatisch ein, zeigt typische Einsatzfelder, beleuchtet die kritischen Schnittstellen zu § 1229 BGB, zu Anfechtungs‑ und Nachrangregeln (§§ 129 ff., 135, 39 InsO) und gibt konkrete Gestaltungsleitlinien.


Rechtssichere Flyer- und Printwerbung 2025: Irreführung, Preisangaben, Urheberrecht, Datenschutz und Verteilregeln
14.11.2025 11:50

1. Irreführungsverbot und Transparenzpflichten in der Werbung Zentrales Risiko bei Printwerbung ist die Irreführung nach §§ 5, 5a UWG. Irreführend kann sowohl eine falsche Angabe als auch das Verschweigen wesentlicher Informationen sein. Typische...

Author’s summary

Printwerbung bleibt auch 2025 ein zentraler Bestandteil vieler Marketingstrategien. Trotz der zunehmenden Digitalisierung bietet insbesondere der klassische Flyer weiterhin einen hohen praktischen Nutzen: Er ist leicht zu verbreiten, kostengünstig herzustellen und erreicht Zielgruppen unabhängig von ihrer Online-Präsenz. Gleichzeitig steigen jedoch die rechtlichen Anforderungen. Unternehmen, Agenturen und Vereine müssen sicherstellen, dass Gestaltung, Inhalt und Verbreitung von Flyern rechtssicher sind. Verstöße können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen oder sogar Bußgeldern führen.

Der folgende Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 – insbesondere in den Bereichen Irreführung, Preisangaben, Urheberrecht, Datenschutz sowie den Regeln zur Verteilung von Printmaterial.