Verbotene Tabakwerbung – Regierung plant strengere Einschränkungen im Werberecht

erstmalig veröffentlicht: 13.07.2020, letzte Fassung: 04.08.2020

Autoren

Rechtsanwalt

Bernfried Rose

Auf Tabakwarenhersteller könnten in Zukunft noch strengere Werbevorgaben zukommen. Union und SPD haben nämlich einen Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" vorgelegt, der starke Werbebeschränkungen für Tabakaußenwerbung vorsieht. Einigen Experten gehen die Vorschläge dennoch nicht weit genug.

Erhebliche Beschränkungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 

Bereits seit Jahren sieht das deutsche Werberecht erhebliche Einschränkungen bei der Werbung von Tabakwaren vor. So müssen großflächige Warnhinweise auf den Verpackungen zu sehen sein und „Schockbilder“ sollen die Gefahren des Rauchens verdeutlichen. Ein weiterer Vorstoß aus der Politik  könnte nun zusätzliche erhebliche Einschränkungen bei der Tabakwerbung bedeuten. Mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" soll bestimmte Tabakwerbung künftig verboten werden. 

 Konkret sieht der bisherige Entwurf beispielsweise vor, dass Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein soll. Zudem sollen künftig nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgesetzt werden.
Auch die Werbung im Kino soll weiter eingeschränkt werden. So gilt bisher zwar bereits eine zeitliche Beschränkung, das heißt, dass nach 18:00 Uhr im Kino ein Zigaretten-Werbeverbot gilt. Diese zeitliche Einschränkung soll künftig aber durch ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen auch Kinder und Jugendliche anwesend sein können, abgelöst werden. Im Ergebnis ist Werbung dann immer nur bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Um mögliche Nachteile für die Werbeindustrie abzumildern, sollen die neuen Vorgaben stufenweise in Kraft treten. Ab dem 01.01.2022 für Tabakwaren, ab dem 01.01.2023 für Tabakerhitzer und ab dem 01.01.2024 für elektronische Zigaretten. Die Beschränkung bei der Kinowerbung soll allerdings bereits zum 01.01.2021 gelten.

Zahl der Raucher sinkt  

Mit den verschärften Bestimmungen will die Union und SPD insbesondere Kinder und Jugendliche schützen. Denn auch Tabakwerbung gilt als Risikofaktor für den Beginn des Rauchens bei Jugendlichen. An diesem Punkt anzusetzen und so einer positiven Wahrnehmung von Tabakprodukten durch Jugendliche entgegen zu wirken, ist Ziel der Werbeverbote.

Und die bisherigen Werbebeschränkungen könnten bereits Wirkung gezeigt haben, denn der Anteil von Rauchern in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gesunken. Dennoch liegt Deutschland mit einer Raucherquote von etwa 25% deutlich über den Quoten in anderen vergleichbaren Industrieländern, wie den Niederlanden. Dort herrscht ein noch weitreichenderes Werbeverbot. Ob strengere Beschränkungen in Deutschland auch zu einem weiteren Sinken der Raucherquote führen werden, bleibt abzuwarten.

 Experten fordern strengere Verbote 

Der Entwurf der Union und SPD hat zwar viel Lob geerntet. Einigen gehen die geplanten Beschränkungen aber noch nicht weit genug. Laura Graen, Expertin für Menschenrechte und Tabakkontrolle, beispielsweise äußerte Bedenken. Sie bemängelte insbesondere, dass die geplanten Verbote überwiegend nur für Tabakaußenwerbung gelten. Rund 60% der Werbeausgaben der Tabakindustrie ergeben sich aber aus Promotion und Sponsoring, so Graen. Sie hält daher ein umfassendes Verbot, auch für Promotion und Sponsoring, für sinnvoller.

Kritik gab es weiter für das schrittweise Einführen der Werbeverbote. Mit Blick auf die Gesundheitsgefahren, die durch das Rauchen entstehen, sei eine schrittweise Einführung weiterer Beschränkungen nicht nachvollziehbar. Einige fordern daher schnell ein umfassendes Tabakwerbeverbot.

Trotz aller Kritik ist eine weitere Beschränkung der Tabakwerbung aber in jedem Fall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Entwurf zeigt das Bemühen der Politik, die Gefahren des Rauchens weiter zu bekämpfen und Kindern und Jugendlichen weiter keinen Anreiz für das Rauchen zu geben. 

Weitere Informationen zu verbotener Werbung finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/verbotene-werbung-werbeverbot.html

 

 

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Dr. Boris Jan Schiemzik

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