Abmahngefahr wegen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung


Achtung! Seit dem 13.06.2014 gelten neue Regelungen im Internethandel.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung sind am 13.06.2014neue Regelungen in kraft getreten. Diese sehen auch vor, dass die Widerrufsbelehrung angepasst werden muss.
Bei Nichtumsetzung drohen Abmahnungen von Wettbewerbern. Gerade bei den Internethandelsplattformen wie Ebay ist die Gefahr einer Abmahnung sehr hoch.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung und erstellen Ihnen Ihre persönlichen Rechtstexte (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum, Informationspflichten usw.).
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben stehen wir Ihnen natürlich ebenso mit Rat und Tat zur Seite. Selbst bei einer berechtigten Abmahnung sollte das Vorgehen genauestens mit einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an [email protected]

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