Zukunftssicherung: Zwangsbeiträge für Arbeitnehmer sind steuerfrei

published on 08.02.2008 12:09
Zukunftssicherung: Zwangsbeiträge für Arbeitnehmer sind steuerfrei

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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Beiträge zur Zukunftssicherung von Arbeitnehmern, zu deren Leistung der Arbeitgeber aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags verpflichtet ist, sind steuerfrei.

Die Steuerbefreiung erfordert eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende Verpflichtung des Arbeitgebers, Ausgaben für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers zu erbringen. Darunter fallen auch Zwangsbeiträge, die der Arbeitgeber aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags zu zahlen hat. Denn es ist nicht gerechtfertigt, diese auferlegten Zwangsbeiträge von der Steuerbefreiung auszuschließen (BFH, VI R 16/06).