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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Strafverteidigung - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte


In Wirtschaftsstrafsachen ist die Durchsuchung der Geschäftsräume und der Wohnung, und die Sicherstellung der Beweismittel oder eine Beschlagnahme weniger die Ausnahme als die Regel. Insbesondere die Beschlagnahme der EDV, nebst Software und Datenbeständen, die Sicherstellung von Akten aktueller Geschäfte sind schwerwiegende Eingriffe, die auch Ihr Unternehmen gefährden können. Hinzu kommt, dass Wirtschaftsstrafsachen häufig mehrere Jahre benötigen, bis alle Vorwürfe rechtskräftig geklärt werden, was zum Teil schwerwiegende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens hat.

So dramatisch diese Dinge im Einzelnen für Ihr Unternehmen sein können, es geht vor allem um Ihre persönliche Integrität.

Als Beschuldigter steht Ihnen die Beiziehung eines Rechtsanwalt zu. Zögern Sie nicht, uns zu konsultieren. Gerade in der “Anfangsphase” ist es unerlässlich anhand der Ermittlungsakte nach zu vollziehen, aus welchen Umständen sich Vorwürfe ergeben und eine tragfähige Verteidigungsstrategien fest zu legen. Oftmals ergeben sich vollkommen legale Gestaltungsspielräume aus denen sich ergibt, dass keine Wirtschaftsstraftat vorliegt.

Bitte begehen Sie nicht den Fehler und machen widerlegbare Angaben, etwa im finanzgerichtlichem Verfahren um Vollstreckungen etc. zu verhindern. Vor allem vermeiden Sie so weit als möglich, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, wenn gleichzeitig Ermittlungen gegen Sie gerichtet sind. Auch das Finanzamt darf in solchen Fällen keine Zwangsmittel gegen Sie festsetzen.

Auch wenn Sie nicht unschuldig sind können wir Sie über etwaige Selbstanzeigen im Rahmen von drohenden oder bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren beraten.

Ein verfahrensbeendender “Deal” zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und in der Regel dem Gericht kann ebenfalls eine tragfähige Alternative darstellen.

Die fächerübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht uns, Sie auch in den ggf. resultierenden Verwaltungs- oder Zivilprozessverfahren zu unterstützen.

Im Wirtschaftsstrafrecht beraten und vertreten wir Unternehmer und Mitarbeiter zu  den nachfolgend vertieft dargestellten Themen:

1. Anlegerstrafrecht

1.1 Kapitalanlagebetrug - § 264a StGB

1.2 Verbotener Insiderhandel - §§ 38, 14 WpHG

1.3 Marktmanipulation - §§ 38, 20a WpHG

1.4 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften - §§ 49, 26 BörsG

1.5 Verbotene Bankgeschäfte - § 54 KWG

1.6 Depotunterschlagung - § 34 DepotG

1.7 Wertterminoptionsbetrug

1.8 Scalping

2. Arbeitsstrafrecht
2.1 Vorenthalten & Veruntreuen von Arbeitsentgelt - § 266a StGB

2.2 Schwarzarbeit

2.3 Illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer / Arbeitnehmerüberlassung 
2.4. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung - Rechtliche Folgen
2.5 Scheinselbstständigkeit

3. Arzt- und Medizinstrafrecht


4. Betrug, Unterschlagung & Untreue im Unternehmen

4.1 Betrug im Unternehmen

4.2 Geschäftsführeruntreue

5. Bestechung & Korruption
5.1 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen - § 298 StGB

5.2 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - § 299 StGB
5.3 Straftaten im Amt - § 331 ff. StGB

6. Compliance und Präventivberatung

7. Insolvenzstrafrecht, Bilanz- & Bankrottdelikte

7.1 Bankrott - §§ 283 Abs. 1 Nr. 1-4, 283a StGB
7.2 Buchführungs- und Bilanzdelikte in der Krise - § 283 Abs. 1 Nr. 5-7 StGB
7.3 Buchführungs- und Bilanzdelikte außerhalb der Krise - § 283b StGB
7.4 Gläubigerbegünstigung - § 283c StGB
7.5 Schuldnerbegünstigung - § 283d StGB
7.6 Insolvenzverschleppung

7.7 Geschäftsführeruntreue

7.8 Verletzung der Berichtspflicht und falsche Angaben gegenüber Prüfern

7.9 Falsche Angaben bei Gründung und Anmeldung

8. Kreditbetrug & andere Straftaten zu Lasten von Banken
8.1 Kreditbetrug - § 256b StGB
8.2 Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten - § 266b StGB
8.3 Untreue durch Kreditgewährung

9. Kartellstrafrecht
9.1 Wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen - § 298 StGB
9.2 Verbotene Vereinbarungen
9.3 Missbrauchs- und Diskriminierungsverbot

10. Steuerstrafrecht

11. Subventionsstrafrecht

12. Wettbewebsdelikte - Diebstahl geistigen Eigentums
12.1 Strafbare Werbung - § 16 UWG

12.2 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - §§ 17-19 UWG
12.3 Geheimnisverrat nach dem KWG - § 55a KWG
12.4 Strafbarkeit nach dem Patentgesetz - § 142 PatG
12.5 Strafbarkeit der Gebrauchsmusterverletzung
12.6 Strafbarkeit nach dem Geschmacksmustergesetz - §§ 51,38 GeschmMG
12.7 Strafbare Kennzeichenverletzung - §§ 143,144 MarkenG
12.8 Urheberstrafrecht

13. Sonstiges Wirtschaftsstrafrecht

 

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12.3 Geheimnisverrat nach dem KWG - § 55a KWG

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Strafrecht: Die Hörfallen-Entscheidung - Polizeilich veranlaßtes Telefongespräch mit dem Tatverdächtigten

14.12.2020

Erlangt eine Privatperson, die auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigten ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht spricht, Informationen zum Untersuchungsgegenstand, dürfen diese verwertet werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht sowie die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht

Strafrecht: BGH bestätigt im Berliner Raser-Fall das Mordurteil des den Unfall verursachenden Angeklagten und verwirft das Mordurteil gegen den anderen Angeklagten

31.07.2020

Autofahrer, die ein illegales Wettrennen im Straßenverkehr mit dem Willen, das Rennen zu obsiegen, durchführen, können sich wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe strafbar machen. Wie ein bedingter Vorsatz in solchen Raserfällen das Mordurteil begründen und damit auch eine Abgrenzung zur fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge geschaffen werden kann, prüft der 4.Strafsenat im folgendem Urteil (4 StR 482/19) vom 18. Juni 2020. In diesem Artikel lesen Sie, wieso der BGH das Mordurteil des einen Angeklagten bestätigt, das des anderen aber aufhebt und zurück an das Landgericht Berlin verweist. – Streifler & Kollegen – Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht

Strafprozessrecht: Welche richterlichen Äußerungen rechtfertigen Zweifel an seine Unvoreingenommenheit?

16.01.2021

Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick, welche richterlichen Äußerungen einen Ausschluss des Richters aus dem Verfahren verursacht haben. Nicht jeder Verdacht über die Unvoreingenommenheit des Richters ist begründet. Die Äußerung muss immer in dem Kontext betrachtet werden, in dem sie geäußert worden ist - Streifler & Kollegen, Dirk Streifler. Rechtsanwalt für Strafrecht

Referenzen

(1) Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. (2) Im...
(1) Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. (2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten...
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(1) Im Trinkwasser müssen die in Anlage 3 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein. Dies gilt nicht für den technischen Maßnahmenwert in Anlage 3 Teil II. (2) Im Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen...
(1) Wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich ist, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass der Unternehmer und der...
(1) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass in einem Wasserversorgungsgebiet die in den §§ 5 bis 7 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten oder die Anforderungen nicht erfüllt sind, hat es unverzüglich zu entscheiden, ob...
(1) Gelangt das Gesundheitsamt bei der Prüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 zu dem Ergebnis, dass eine Abweichung vom Grenzwert eines Parameters nach Anlage 2 nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt und durch Maßnahmen gemäß § 9 Absatz 4 innerhalb...
Im Sinne dieser Verordnung 1. ist „Trinkwasser“ in jedem Aggregatzustand des Wassers und ungeachtet dessen, ob das Wasser für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Wassertransport-Fahrzeugen, aus Trinkwasserspeichern an Bord von Land-, Wasser- oder...
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(1) Während der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers dürfen nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste hat bezüglich der Verwendung dieser Stoffe Anforderungen zu...
(1) Ist für die Entscheidung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 die Erprobung eines Aufbereitungsstoffes oder Desinfektionsverfahrens erforderlich, so kann das Umweltbundesamt auf Antrag befristete Ausnahmen von § 11 Absatz 1 Satz 1 und 5 sowie Absatz 2 genehmigen, wenn...
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