Windkraftfonds

bei uns veröffentlicht am19.05.2010

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Anlegerrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
Windfonds investieren in Windkraftanlagen.

Bis 2004 gab es Umweltfonds überwiegend in Form von Windenergiefonds. Durch die im Stromeinspeisungsgesetz und später im Erneuerbare-Energien-Gesetz enthaltene gesetzliche Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, Strom aus regenerativen Energien abnehmen und mit festgelegten Vergütungssätzen vergüten zu müssen, wurden Anlagen in Windfonds für Anleger interessant.

Man unterscheidet Onshore-Windanlagen, Offshore-Windanlagen und Repowering-Anlagen (Modernisierung bestehender Windparks).

Die Investments in Windenergieanlagen sind in der letzten Zeit eher rückläufig. Das hat einerseits steuerliche Gründe, denn die Möglichkeiten steuersparender Verlustzuweisungen für geschlossene Fonds wurden gesetzlich eingeschränkt. Andererseits liegt das aber auch an schwächerem Windaufkommen. Wenn weniger Wind weht, wird weniger Strom erzeugt und der Fonds hat geringere Einnahmen.

Das geringere Windaufkommen führte dazu, dass die Leistungsbilanzen vieler Windfonds Ergebnisse ausweisen, die weit unter den Prognosen im Verkaufsprospekt liegen. Diese Entwicklung kann für die Anleger gravierende Folgen haben. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen Anlageberater oder Fondsverantwortliche geltend gemacht werden können.

Nur an wenigen Standorten können Windkraftanlagen profitabel betrieben werden. Außerdem fügen sich Windkraftanlagen nur schlecht in die Umgebung ein, so dass es auch hier häufig zu Problemen bei der Errichtung kommen kann.

An einem Investment in Windfonds interessierte Anleger müssen sich im Vorfeld genau überlegen, in welche Art von Fonds sie investieren. Das EEG sieht seit dem Jahr 2004 eine geringere Vergütung für an Land und in Küstennähe errichtete Windkraftanlagen (Onshore-Windkraftanlagen) sowie eine erhöhte Vergütung für im offenen Meer errichtete (Offshore-Windkraftanlagen) vor. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Windenergieanlagen in Zukunft verstärkt auf offenem Meer installiert werden, wo zum einen die Windausbeute wesentlich höher ist und zum anderen die Anlagen nicht stören.



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