Vermögensverwaltung
Eine professionelle Vermögensverwaltung ist geeignet für Personen mit großem Vermögen und viel Vertrauen in die Person des Vermögensverwalters.
Im Unterschied zur Anlage- und Vermögensberatung trifft bei der Vermögensverwaltung der Verwalter anstelle des Kunden die konkrete Anlageentscheidung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Vermögensverwaltungsvertrag. Die Anforderungen an die Vertragsgestaltung wurden durch die Umsetzung der MIFID (Markets in Financial Instruments Directive) durch das Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Deutschland zum 01.11.2007 insbesondere für Privatkunden erhöht.
Beim Vermögensverwaltungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, der eine entgeltliche Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat.
Vor Vertragsschluss hat der Vermögensverwalter die Anlageziele, Erfahrungen und Kenntnisse sowie die finanziellen Verhältnisse des Kunden in Erfahrung zu bringen und bei der Beratung über den Inhalt des Verwaltungsvertrages zu berücksichtigen. Im Vermögensverwaltungsvertrag sind Anlagerichtlinien festzuhalten, diese Richtlinien müssen anlegergerecht sein, der Kunde kann diese jederzeit widerrufen. Dagegen trifft der Verwalter, wenn nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen der Anlageziele die einzelnen Anlageentscheidungen ohne vorherige Beratung und Aufklärung des Kunden. Der Kunde hat Anspruch auf regelmäßige Information über die Wertentwicklung.
Der Vermögensverwalter kann regelmäßig nur haftbar gemacht werden, wenn er grob gegen die vereinbarten Richtlinien verstößt.
Der Vermögensverwalter ist insbesondere verpflichtet, Kick-Back-Zahlungen (Provisionen, die der Verwalter neben dem vom Kunden bezahlten Honorar erhält) offenzulegen. Anderenfalls kann der Kunde Rückabwicklung des entsprechenden Geschäftes verlangen.
Im Unterschied zur Anlage- und Vermögensberatung trifft bei der Vermögensverwaltung der Verwalter anstelle des Kunden die konkrete Anlageentscheidung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Vermögensverwaltungsvertrag. Die Anforderungen an die Vertragsgestaltung wurden durch die Umsetzung der MIFID (Markets in Financial Instruments Directive) durch das Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Deutschland zum 01.11.2007 insbesondere für Privatkunden erhöht.
Beim Vermögensverwaltungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, der eine entgeltliche Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat.
Vor Vertragsschluss hat der Vermögensverwalter die Anlageziele, Erfahrungen und Kenntnisse sowie die finanziellen Verhältnisse des Kunden in Erfahrung zu bringen und bei der Beratung über den Inhalt des Verwaltungsvertrages zu berücksichtigen. Im Vermögensverwaltungsvertrag sind Anlagerichtlinien festzuhalten, diese Richtlinien müssen anlegergerecht sein, der Kunde kann diese jederzeit widerrufen. Dagegen trifft der Verwalter, wenn nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen der Anlageziele die einzelnen Anlageentscheidungen ohne vorherige Beratung und Aufklärung des Kunden. Der Kunde hat Anspruch auf regelmäßige Information über die Wertentwicklung.
Der Vermögensverwalter kann regelmäßig nur haftbar gemacht werden, wenn er grob gegen die vereinbarten Richtlinien verstößt.
Der Vermögensverwalter ist insbesondere verpflichtet, Kick-Back-Zahlungen (Provisionen, die der Verwalter neben dem vom Kunden bezahlten Honorar erhält) offenzulegen. Anderenfalls kann der Kunde Rückabwicklung des entsprechenden Geschäftes verlangen.
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