Verkehrsrecht: Handyverbot: Keine Geltung für Festnetz-Mobilteil
published on 27/11/2009 13:09
Verkehrsrecht: Handyverbot: Keine Geltung für Festnetz-Mobilteil
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
AoLs
Authors
Das gesetzliche Verbot der Handynutzung am Steuer gilt nicht für die Benutzung eines Festnetz-Mobilteils.
Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Diese hatte noch ein Bußgeld von 40 EUR verhängt. Der betroffene Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich.
Die Vorinstanz hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes. Dieser Auslegung hat sich das OLG nicht angeschlossen. Schnurlostelefone bzw. deren „Mobilteile“ bzw. „Handgeräte“ könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des sog. Handyverbots angesehen werden. Für den Einsatz während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr seien sie aufgrund ihres geringen räumlichen Einsatzbereichs praktisch auch gar nicht geeignet. Der Verordnungsgeber habe bei Schaffung der Verbotsvorschrift nur die an die gemeinhin als „Handy“ bezeichneten Geräte für den Mobilfunkverkehr gedacht und deren Gebrauch während des Fahrens beschränken wollen. Die Richter sahen auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern: Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil sie wegen der allseits bekannten Sinnlosigkeit des Vorgangs schon kurz nach Fahrtantritt in der Praxis nicht in nennenswertem Umfang vorkomme. Der Vorgang sei so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe (OLG Köln, 82 Ss-OWi 93/09).
Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Diese hatte noch ein Bußgeld von 40 EUR verhängt. Der betroffene Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich.
Die Vorinstanz hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes. Dieser Auslegung hat sich das OLG nicht angeschlossen. Schnurlostelefone bzw. deren „Mobilteile“ bzw. „Handgeräte“ könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des sog. Handyverbots angesehen werden. Für den Einsatz während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr seien sie aufgrund ihres geringen räumlichen Einsatzbereichs praktisch auch gar nicht geeignet. Der Verordnungsgeber habe bei Schaffung der Verbotsvorschrift nur die an die gemeinhin als „Handy“ bezeichneten Geräte für den Mobilfunkverkehr gedacht und deren Gebrauch während des Fahrens beschränken wollen. Die Richter sahen auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern: Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil sie wegen der allseits bekannten Sinnlosigkeit des Vorgangs schon kurz nach Fahrtantritt in der Praxis nicht in nennenswertem Umfang vorkomme. Der Vorgang sei so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe (OLG Köln, 82 Ss-OWi 93/09).
Show what you know!
1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Rechtsanwältin
Herzlich Willkommen, ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange im Verkehrsrecht. Mit jahrelanger Erfahrung als spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
In meinem Tätigk
Areas of lawVerkehrsrecht
Languages
DE, ENAnwälte der Kanzlei die zu Verkehrsrecht beraten
92 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
13/12/2007 14:06
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
SubjectsVerkehrsrecht
01/01/1970 00:00
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVerkehrsrecht
03/07/2009 13:20
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVerkehrsrecht
03/07/2009 13:23
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVerkehrsrecht
Artikel zu Verkehrsrecht