Schadenersatzklagen gegen DZ- Bank und Volks- und Raiffeisenbanken

bei uns veröffentlicht am01.06.2007

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Fehlerhafte Beratung bei der Vermittlung geschlossener Immobilienfonds - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

In den 90 er Jahren waren auch die Volks- und Raiffeisenbanken bei der Vermittlung geschlossener Immobilienfondanteile beteiligt. Darunter befanden sich auch Fonds der damaligen DG- Bank, die jetzt in der DZ- Bank aufgegangen ist. Wie so häufig bewahrheiteten sich die sich die anfangs gestellten Prognosen nicht. Die Immobilien waren in aller Regel überbewertet – gleiches galt für die Mieteinnahmen.

Ein weiteres Risiko ergab sich daraus, dass die Fonds der DZ- Bank in erheblichem Maße über Kredite finanziert wurden, was das Risiko einer Überschuldung des Fonds und damit die klassischen Risiken der Nachschusspflicht und des Totalverlusts in die Höhe trieb. Anleger wurden offenbar auf dieses gesteigerte Risiko ebenso wenig hingewiesen, wie auf die Tatsache, dass die vermittelnden Banken für die Vermittlung dieser Fonds Provisionen erhielten. Dass die Banken jedoch über diesen Umstand aufklären müssen, hat der BGH erst kürzlich entschieden BGH ( vgl. Urteil vom 19.12.2006 - AZ: XI 56/05 sowie unseren dazu erschienen Beitrag).

Ca. 22.000 Anleger, die zum Teil erhebliche Verluste zu beklagen haben, hoffen nun auf einen für sie günstigen Ausgang der zur Zeit anhängigen Verfahren. Sollten die Gerichte der Argumentation der Kläger folgen, so drohen der DZ- Bank und u.U. auch den Volks- und Raiffeisenbanken Klagen in Millionenhöhe.

 

Anleger sollten daher die Einleitung rechtlicher Schritte in Betracht ziehen und die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage überprüfen lassen.

Für eine möglichst individuelle Beratung bitten wir Sie, den von uns speziell für diese Fälle konzipierten Fragebogen auszufüllen und zu einem Beratungsgespräch mitzubringen bzw. uns zuzusenden.

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