Restwert: Ein „Null-Angebot“ ist auch eins
published on 29.07.2015 17:21
Restwert: Ein „Null-Angebot“ ist auch eins

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Das gilt auch, wenn ein oder zwei „Null-Angebote“ dabei sind.
So entschied es das Landgericht (LG) Berlin als Berufungsgericht und korrigierte damit ein Urteil des AG Berlin-Mitte. Das war der Meinung, im Gutachten seien keine drei Angebote gemäß der BGH-Rechtsprechung hinterlegt. Denn zwei Angebote lauteten auf „Null“. Damit hatte das Berufungsgericht kein Problem. Auch ein Null-Angebot ist ein Angebot.
LG Berlin, Urteil vom 25.2.2015, (Az.: 42 S 183/14).
So entschied es das Landgericht (LG) Berlin als Berufungsgericht und korrigierte damit ein Urteil des AG Berlin-Mitte. Das war der Meinung, im Gutachten seien keine drei Angebote gemäß der BGH-Rechtsprechung hinterlegt. Denn zwei Angebote lauteten auf „Null“. Damit hatte das Berufungsgericht kein Problem. Auch ein Null-Angebot ist ein Angebot.
LG Berlin, Urteil vom 25.2.2015, (Az.: 42 S 183/14).
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