Polnisches Steuerrecht

bei uns veröffentlicht am29.03.2007

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum polnischen Steuerrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Das polnische Steuerrecht überlässt in einigen Bereichen der Auslegung Freiräume für Interpretationsvarianten. Infolgedessen kann es vorkommen, dass Beamte in gleichen Steuerbezirk beim Zusammentreffen  gleicher Angelegenheiten zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen im Rahmen der steuerlichen Behandlung geraten.

 Die wichtigsten Steuern in Polen im Überblick:

  • 19 % Körperschaftssteuer, Verlustvortrag bis zu fünf Jahren
  • 22% MwSt., mit verminderten Steuersätzen von 7 %, 3 %, und 0 %
  • Verbrauchsteuer: Angleichung von Produktgruppen entsprechend EU-Richtlinien, 65 % auf noch nicht EU-konforme Ware, die der Verbrauchsteuer unterliegen
  • Progressive Einkommenssteuer (19 - 40 %)
  • 19-prozentige „Flatrate“ für Gewerbetreibende
  • 19 % Dividendensteuer
  • Veranschlagung von Ausgaben bis 3.500 € als Kosten
  • Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Einkommensteuer besitzt progressiven Charakter, es gelten folgende Steuersätze:

Bemessungsgrundlage

 

 

 

Einkommenssteuer

 

 

 

Bis 37.024 PLN (9.912,61 €)

 

 

 

19% minus 530,08 PLN (141,92 €)

 

 

 

37.024PLN - 74.048 PLN (19.825,22 €)

 

 

 

6.504,48 PLN (1.741,49 €) + 30 % des Einkommens, das 37.024 PLN überschreitet

 

 

 

Ab 74.048 PLN (19.825,22 €)

 

 

 

17.611,68 PLN (4.715,30 €) + 40 % des Einkommens, das 74.048 PLN (19.825,22 €) überschreitet

 

 

 

 

In Polen sind Sonderwirtschaftszonen durch das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen vom 20. Oktober 1994 gebildet worden. Sie bieten Investoren, die in diesen Zonen tätig werden, verschiedene Anreize und Steuerermäßigungen. Zu den wichtigsten gehören die teilweise bzw. völlige Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie die Anrechnung eines Teils der Investitionsaufwendungen als abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn ein Investor regionale Förderung in Anspruch nehmen will, muss er eine Genehmigung für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone einholen und deren Bedingungen und Vorschriften einhalten. Die Genehmigung wird von der Verwaltung der jeweiligen Sonderwirtschaftszone über Ausschreibungen bzw. auf der Grundlage öffentlicher Einladungen vergeben. Eine derartige Genehmigung spezifiziert das Tätigkeitsgebiet, die Größe der Investitionen und die künftige Beschäftigungshöhe.

Gegenwärtig sind 14 Sonderwirtschaftszonen auf insgesamt 6.325 ha Gewerbefläche sowie zusätzlich 1.675 ha, vorgesehen für Großinvestitionen (über 40 Mio. Euro bzw. 500 Arbeitsplätze in Kamienna Gora, Katowice, Kostrzyn-Slubice, Krakow, Legnica, Lodz, Mielec, Pommern, Slupsk, Starachowice, Suwalki, Tarnobrzeg, Walbrzych, Ermland und Masuren eingerichtet. Sie bleiben bis 2015-2017 bestehen.

Bis zum Ende 2005 hatte Polen mit 80 Ländern (darunter auch Deutschland) Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Diese Abkommen stützen sich auf das Prinzip der Gegenseitigkeit und tragen in der Praxis zur Reduzierung bzw. Eliminierung von Steuern bei.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

 

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