Pflegeversicherung: Beitrag wird zum 1.7.2008 erhöht

bei uns veröffentlicht am27.06.2008

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Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28.5.2008 wird u.a. der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kindern und auf 2,2 Prozent für kinderlose Versicherte angehoben.

Hinweis: Gleichzeitig werden die Leistungen schrittweise erhöht. So wird es beispielsweise erstmals einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben (Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung).



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