Neues Recht für Verbraucherdarlehen ab 11.06.2010

bei uns veröffentlicht am16.06.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ab dem 11.06.2010 gelten Regelungen für Verbraucherdarlehen. Diese sollen für mehr Transparenz und bessere Informationen der Darlehensnehmer sorgen.  Die Äderungen umfassen folgende Regelungen:
  • Banken dürfen künftig nur mit einem Effektivzins werben, den mindestens zwei Drittel der Kunden auch erhalten. Die bisher praktizierte Werbung mit einem Zinssatz, den allenfalls Kunden mit bester Bonität bekamen, ist nicht mehr zulässig.
  • der Kunde muss vor Vertragsschluss über den Zins, die Nebenkosten, das Widerrufsrecht, die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und die Folgen bei Zahlungsverzug schriftlich informiert werden.
  • Die Prämie für eine Restschuldversicherung muss mit in den Effektivzinssatz einberechnet werden. Das gilt nur dann nicht, wenn die Versicherung nicht zwingende Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, was die Bank beweisen muss.
  • Das Darlehen ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise kündbar. Die Bank hat dann aber Anspruch auf Ersatz der entgangenen Zinsgewinne, die durch die vorzeitige Kündigung entstehen. Die Höhe hängt von der Laufzeit ab und beträgt zwischen 0,5 und 1% der ausstehenden Kreditsumme.

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