Kindesunterhalt: Kein zusätzlicher Zahlungsanspruch für halbtägigen Kindergartenbesuch

bei uns veröffentlicht am04.03.2007

Rechtsgebiete

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Die Kosten für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar-OLG Nürnberg, 10 UF 395/05

Sie sind von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle umfasst. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg die Klage eines nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater zurück. Die über den bereits gezahlten Regelbetrag hinausgehende Unterhaltsforderung sei unbegründet. Das OLG wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass der halbtägige Besuch eines Kindergartens heutzutage die Regel sei. Die hierfür entstehenden Kosten würden daher üblicherweise bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr anfallen. Sie seien daher durch die Sätze der Düsseldorfer Tabelle gedeckt. Mit diesen Pauschalen seien die durchschnittlichen, über einen längeren Zeitraum anfallenden Lebenshaltungskosten des Kindes abgedeckt (OLG Nürnberg, 10 UF 395/05).

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