Immbilienrecht: Kündigungsrecht: Unterlassene Zwischenrenovierung ist nicht immer ein Kündigungsgrund

bei uns veröffentlicht am18.12.2009

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ist der Vermieter zur Zwischenrenovierung der Wohnung verpflichtet, kann der Mieter nicht in jedem Fall außerordentlich kündigen, wenn die Renovierung unterbleibt.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hin. So bestehe z.B. kein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn das Mietverhältnis in absehbarer Zeit ende und keine Nutzungsbeeinträchtigung für den Mieter bestehe (OLG Frankfurt a.M., 15 U 129/08).

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