Geschiedenenunterhalt: Kein unbefristeter Unterhalt bei fehlenden ehebedingten Nachteilen

bei uns veröffentlicht am27.11.2009

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Ein Anspruch
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Unterhaltsrechtsstreit eines geschiedenen Ehepaars. Die Richter machten deutlich, dass im vorliegenden Fall kein ehebedingter Nachteil für die Frau entstanden sei. Sie habe nach der Scheidung nahtlos an ihre frühere Tätigkeit anknüpfen können. Für einen unbefristeten Unterhaltsanspruch bestehe daher keine Veranlassung (OLG Düsseldorf, II-8 UF 56/09).

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