Ehegattentestament: Formalien für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit einem polnischen Ehegatten

published on 29/10/2016 18:15
Ehegattentestament: Formalien für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit einem polnischen Ehegatten
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Ein in Deutschland lebender polnischer Staatsangehöriger kann mit seiner deutschen Ehefrau formell wirksam ein Ehegattentestament errichten.
Diese Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig getroffen. Zwar verbiete das polnische Zivilgesetzbuch ein gemeinschaftliches Testament. Hier greifen jedoch die deutschen bzw. polnischen Kollisionsregeln. Danach kann ein solches Ehegattentestament errichtet werden. Es muss lediglich zwingend als Form eingehalten werden, dass der andere Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig mitunterzeichnet. Er selbst muss das gemeinschaftliche Testament im Übrigen nicht handschriftlich selbst niedergeschrieben haben.

Auch ist nicht erforderlich, dass der mitunterzeichnende Ehegatte seinen Beitritt erklärt, indem er formuliert, dass der vorstehende, von dem anderen Ehegatten niedergeschriebene Wille auch sein Wille sei. Daher ist es auch möglich, wenn eine solche Erklärung von dem anderen Ehegatten vorformuliert wird und er lediglich seine Unterschrift darunter setzt.

Quelle: OLG Schleswig, Beschluss vom 25.4.2016, (Az.: 3 Wx 122/15).

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30/01/2018 09:32

Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsTestament
01/12/2016 13:17

Ein handschriftliches Testament, das die Erblasserin im Text nicht selbst geschrieben, aber selbst unterschrieben hat, ist ein im zivilrechtlichen Sinne formunwirksames Testament.
SubjectsTestament
30/06/2016 17:00

Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat.
SubjectsTestament
07/01/2016 09:51

Bei Unklarheiten kann u.U. keine testamentarische Schlusserbeneinsetzung festgestellt werden.
SubjectsTestament
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