Bauträgervertrag: Mängelbeseitigung oder Rückabwicklung des Vertrags?

published on 06/04/2007 22:31
Bauträgervertrag: Mängelbeseitigung oder Rückabwicklung des Vertrags?
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Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Bauträger müssen es sich künftig sehr genau überlegen, ob sie sich auf eine Rückabwicklung des Vertrags einlassen oder reklamierte Mängel beseitigen. Das gilt vor allem, wenn der Eigentümer schon einige Jahre in der Wohnung wohnt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich entschieden, dass sich der Nutzungsvorteil des Eigentümers nur nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen der tatsächlichen Nutzung und der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren berechnet. Bemessungsgrundlage für die Wertminderung durch die Bewohnung ist dabei nicht der Kaufpreis, sondern der tatsächliche Wert der mangelhaften Immobilie. Folge im konkreten Fall: Der Eigentümer musste nur einen Nutzungsvorteil von 9.331 EUR zahlen - und nicht den fiktiven Mietzins, den der Bauträger angesetzt hatte. Der hätte sich auf 47.462 EUR belaufen.

Wichtig: Bei einer Rückabwicklung im Wege des Großen Schadenersatzes muss der Bauträger dem Eigentümer auch noch die Finanzierungskosten ersetzen. Wer als Bauträger in eine ähnliche Lage kommt, sollte also eine schnelle Entscheidung herbeiführen, ob der Mangel beseitigt oder der Vertrag rückabgewickelt wird. Nach dieser Entscheidung ist die Mangelbeseitigung meist der günstigere Weg (BGH, VII ZR 325/03).
 

 

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24/11/2014 10:55

Solche AGB-Klauseln sind so zu verstehen, dass nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sein müssen, sondern auch keine Mängel vorhanden sein dürfen.
25/05/2007 12:48

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
19/04/2012 11:34

Bauträgervertrag - Käufer kann wirksam zurücktreten, wenn die Bauausführung von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht-OLG Frankfurt a.M., 12 U 136/10
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