Architektenhaftung: Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Statiker bei fehlenden Dehnfugen

bei uns veröffentlicht am31.08.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Es ist eine einfache bauphysikalische Grundregel, dass sich verschiedene Baustoffe thermisch bedingt unterschiedlich ausdehnen.

Diese Kenntnis kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf sowohl von einem Statiker als auch von einem Architekten vorausgesetzt werden. Daher hafte der Architekt dem Bauherrn gesamtschuldnerisch mit dem Statiker, wenn er nicht erkannt hat, dass die vom Statiker vorgegebene Konstruktion einer Balkonbrüstung aufgrund der thermisch bedingten Längenbewegungen der verschiedenen Baumaterialien (hier: Betonringbalken auf Porotonmauerwerk) ohne die Anordnung von Dehnungsfugen zu Zwängungen und damit zu Rissbildungen führt (OLG Düsseldorf, I-21 U 38/05).

 

 

 

 

 

 

 

 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Haftung

Baurecht: Richter können Prozess durch „Ohrenschein“ entscheiden

24.05.2018

Gibt es keine technische Norm, die eine beklagte Mangelerscheinung regelt, kann ein Gericht mittels „Ohrenschein“ ermitteln, ob der Mangel wirklich vorliegt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Haftung

Architektenhaftung: Zweitarchitekt haftet auch bei Fehlern des Erstarchitekten

29.05.2010

Anwalt für Baurecht - Architektenrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Haftung

Architektenvertrag: Risiken bei Kostenüberschreitung liegen beim Architekten

21.06.2012

die zutreffende Kostenermittlung gehört zu den Grundleistungen eines Architekten-OLG Frankfurt a.M. vom 15.12.11-Az:12 U 71/10
Haftung

Architektenrecht: Zur Aufklärungspflichtverletzung durch den Architekten

19.12.2013

Bei der Ermittlung des dem Bauherrn entstehenden Schadens ist darauf abzustellen, wie sich dieser bei ordnungsgemäßer Aufklärung und Beratung entschieden hätte
Haftung