Aktuelle Gesetzgebung: Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken
published on 30/07/2013 15:02
Aktuelle Gesetzgebung: Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken
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Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf sollen Kleingewerbetreibende und Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Rechten gestärkt werden. Das Maßnahmenpaket des Bundesjustizministeriums enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb.
Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Bürgerbeschwerden. Der Gesetzesentwurf ist aber auch im Interesse der Wirtschaft: wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken. Das punktuell gestörte Vertrauen in die Seriösität des Geschäftsverkehrs kann so zurückgewonnen werden.
Das neue Gesetz soll Verbraucher und Verbraucherinnen vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Massenabmahnungen von Verstößen gegen das Urheberrecht lohnen sich künftig nicht mehr. Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt „gedeckelt“. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Deshalb sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 EUR beschränkt werden. Im Interesse von Verbrauchern und Kreativen sind die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf zu schützen, in den sie immer wieder gebracht werden.
Im Urheberrecht wird der „fliegende Gerichtsstand“ bei Klagen gegen Verbraucher abgeschafft. Das heißt, dass sich der Kläger künftig auch bei Urheberrechtverletzungen im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann. Der Verbraucher kann sich in Zukunft darauf verlassen, dass er wegen Urheberrechtsverletzungen an seinem Wohnsitz verklagt wird.
Verträge über Gewinnspieldienste können künftig wirksam nur in Textform geschlossen werden. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden zudem die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 EUR versechsfacht.
Beim wichtigen Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Jetzt ist Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben: Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen und Betriebe ohne Registrierung schließen. Das schützt nicht nur den Verbraucher, sondern stärkt auch die in der großen Mehrheit seriös arbeitenden Inkassounternehmen. Durch eine gesetzliche Regelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten der Inkassounternehmen erhalten Verbraucher Klarheit darüber, welche Kosten und Auslagen ein Gläubiger von ihnen als Schaden ersetzt verlangen kann.
Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Bürgerbeschwerden. Der Gesetzesentwurf ist aber auch im Interesse der Wirtschaft: wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken. Das punktuell gestörte Vertrauen in die Seriösität des Geschäftsverkehrs kann so zurückgewonnen werden.
Das neue Gesetz soll Verbraucher und Verbraucherinnen vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Massenabmahnungen von Verstößen gegen das Urheberrecht lohnen sich künftig nicht mehr. Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt „gedeckelt“. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Deshalb sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 EUR beschränkt werden. Im Interesse von Verbrauchern und Kreativen sind die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf zu schützen, in den sie immer wieder gebracht werden.
Im Urheberrecht wird der „fliegende Gerichtsstand“ bei Klagen gegen Verbraucher abgeschafft. Das heißt, dass sich der Kläger künftig auch bei Urheberrechtverletzungen im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann. Der Verbraucher kann sich in Zukunft darauf verlassen, dass er wegen Urheberrechtsverletzungen an seinem Wohnsitz verklagt wird.
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