Ab 1. April 2010 einmal pro Jahr kostenlose Auskunft über eigene Daten bei Auskunfteien
published on 20/04/2010 12:04
Ab 1. April 2010 einmal pro Jahr kostenlose Auskunft über eigene Daten bei Auskunfteien
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Am 1. April 2010 tritt eine neue gesetzliche Regelung im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Danach hat jeder das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, welche Daten eine Auskunftei (z.B. Schufa, Creditreform, Bürgel, Infoscore, Deltavista)zu seiner Person gespeichert hat und wer die Daten zu welchem Zweck bekommt. Einmal pro Jahr muss diese Auskunft kostenlos sein. Verbraucher haben auch Anspruch darauf, zu erfahren, welchen Scorewert die Auskunftei in den letzten 6 Monaten auf welcher Grundlage ermittelt hat. Mit dem „Score“ wird statistisch gesehen das Zahlungsverhalten und die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers berechnet und bewertet.
Die gesetzliche Änderung bezieht sich auch auf die Voraussetzungen, unter denen Auskunfteien über offene Rechnungen informiert werden dürfen. Diese sind nun erstmals gesetzlich geregelt:
• Der Schuldner muss mindestens 2-mal schriftlich gemahnt worden sein.
• Er bestreitet die Forderung nicht.
• Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung liegen mindestens vier Wochen.
• Der Schuldner wurde über die bevorstehende Meldung unterrichtet.
Es ist somit dringend zu empfehlen, unberechtigten Forderungen in jedem Fall zu widersprechen, anderenfalls können diese an Auskunfteien gemeldet werden.
Die gesetzliche Änderung bezieht sich auch auf die Voraussetzungen, unter denen Auskunfteien über offene Rechnungen informiert werden dürfen. Diese sind nun erstmals gesetzlich geregelt:
• Der Schuldner muss mindestens 2-mal schriftlich gemahnt worden sein.
• Er bestreitet die Forderung nicht.
• Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung liegen mindestens vier Wochen.
• Der Schuldner wurde über die bevorstehende Meldung unterrichtet.
Es ist somit dringend zu empfehlen, unberechtigten Forderungen in jedem Fall zu widersprechen, anderenfalls können diese an Auskunfteien gemeldet werden.
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Keine Woche vergeht ohne neue Gesetzesentwürfe, Urteile oder politischen Debatten, die in die Welt gerufen werden. Der wöchentliche Podcast der FAZ „FAZ Einspruch“ erklärt uns die rechtlichen Hintergründe dieser Themen, die notwendig sind, um diese überhaupt vollends erfassen zu können. Der Podcast ist perfekt für lange Fahrten unterwegs oder einfach für zwischendurch – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Anwalt
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