Ab 1. April 2010 einmal pro Jahr kostenlose Auskunft über eigene Daten bei Auskunfteien

bei uns veröffentlicht am20.04.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Schufa - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Am 1. April 2010 tritt eine neue gesetzliche Regelung im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Danach hat jeder das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, welche Daten eine Auskunftei (z.B. Schufa, Creditreform, Bürgel, Infoscore, Deltavista)zu seiner Person gespeichert hat und wer die Daten zu welchem Zweck bekommt. Einmal pro Jahr muss diese Auskunft kostenlos sein. Verbraucher haben auch Anspruch darauf, zu erfahren, welchen Scorewert die Auskunftei in den letzten 6 Monaten auf welcher Grundlage ermittelt hat. Mit dem „Score“ wird statistisch gesehen das Zahlungsverhalten und die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers berechnet und bewertet.

Die gesetzliche Änderung bezieht sich auch auf die Voraussetzungen, unter denen Auskunfteien über offene Rechnungen informiert werden dürfen. Diese sind nun erstmals gesetzlich geregelt:

•    Der Schuldner muss mindestens 2-mal schriftlich gemahnt worden sein.
•    Er bestreitet die Forderung nicht.
•    Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung liegen mindestens vier Wochen.
•    Der Schuldner wurde über die bevorstehende Meldung unterrichtet.

Es ist somit dringend zu empfehlen, unberechtigten Forderungen in jedem Fall zu widersprechen, anderenfalls können diese an Auskunfteien gemeldet werden.


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