Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Klaus W. Spiegel
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24-h Notdienst bei Verhaftung und Durchsuchung. Seit über 20 Jahren im Bereich Strafrecht und Strafvollzug tätig. Tel.: 0931/ 50816 Fax: 0931/ 53333
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Strafrecht
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by Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel
18.01.2014 18:18

Der Erlass eines Haftbefehls setzt gemäß § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO einen dringenden Tatverdacht voraus. Dieser besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer nach deutschem Strafrecht zu beurteilenden
SubjectsStrafrecht
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