Amtsgericht Weißwasser

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Voraussetzung für einen Haftbefehl

von Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel
18.01.2014

Der Erlass eines Haftbefehls setzt gemäß § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO einen dringenden Tatverdacht voraus. Dieser besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer nach deutschem Strafrecht zu beurteilenden
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