Nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Erbmasse
Anwältinnen und Anwälte, die Erbmasse zugeordnet sind, nach Ort geordnet. Aufgeführt sind nur Orte, in denen es welche gibt.
Orte mit Anwältinnen und Anwälten für Erbmasse
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Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Erbmasse in Deutschland
Im Bereich Erbmasse in Deutschland sind aktuell 2 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit eigener Angabe oder Fachanwaltschaft erfasst. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Deutschland bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
In Rechtsangelegenheiten im Bereich Erbmasse richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).
Zentrale gesetzliche Vorschriften
Häufige Rechtsfragen im Bereich Erbmasse
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Erbmasse zuständig?
Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Erbmasse?
Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.