Verwaltungsgericht München Sitzungsprotokoll, 27. Juni 2017 - M 16 K 16.3282
Gericht
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2000,- € festgesetzt.
Gründe
Der Sachbericht wird erstattet.
Die Sach- und Rechtslage wird ausführlich erörtert.
Die Klägerin zu 1 legt dem Gericht ein Schreiben vom ... Januar 2015 vor, das laut verlesen wird.
Das Gericht weist darauf hin, dass es sich bei Herrn Prof. S um den falschen Beklagten handelt. Die Klage wäre gegen die Rechtsanwaltskammer zu richten.
Das Gericht hält die Klage der Klägerin zu 1 für unzulässig, da sie durch die streitgegenständliche Äußerung nicht in eigenen Rechten betroffen ist.
Im Übrigen hält das Gericht die Klage für unbegründet und weist auf die in Nummer 4. des streitgegenständlichen Schreibens angesprochenen unstreitig geleisteten Teilzahlungen hin.
Daraufhin erklärt die Klägerin zu 1:
„Ich nehme die Klagen zurück.“
v.u.g.
Es ergeht folgender Beschluss
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2000,- € festgesetzt.
Das Gericht weist darauf hin, dass es sich bei der Streitwertfestsetzung an dem vom Amtsgericht festgesetzten Streitwert orientiert hat.